Veröffentlicht: 20. Februar 2023
Kategorie: News
Zum 25. Februar 2023 verbannt die die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Darüber hinaus dürfen ab 25. August 2023 die T5- und T8-Leuchtstofflampen und ab 1. September die Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) nicht mehr in der EU von Herstellern und Importeuren verkauft werden.
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Auch der Handel darf betroffene vorher erworbene Lampen abverkaufen.
Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.