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Elektroverband fordert gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung von Elektroanlagen

Veröffentlicht: 2. April 2009 Kategorie: News

Wohnungseigentümer und Vermieter sollten elektrische Anlagen regelmäßig überprüfen – Defekte können dramatische Folgen haben

Elektroverband fordert gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung von Elektroanlagen
Elektrischen Strom riecht man nicht, man schmeckt und hört ihn nicht und spürt ihn erst, wenn es zu spät sein kann. Im Zusammenhang mit dem tragischen Unglück, bei dem am Montag im rheinlandpfälzischen Lustadt zwei Kinder ums Leben kamen, weist der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt/Main, auf die ernstzunehmenden Gefahren hin, die von Elektrizität ausgehen können. Ersten offiziellen Berichten zufolge war ein Haarföhn in die mit Wasser gefüllte Badewanne gefallen, in der sich die Kinder befanden. In einem solchen Fall hätte ein funktionierender Fehlerstromschutzschalter verhindern können, dass der Strom über das Wasser abfließt und Menschen tötet.

So genannte FI-Schutzschalter sind seit 1984 für Feuchträume in Neubauten verpflichtend. Für bestehende Gebäude gibt es jedoch keine Nachrüstpflicht. Aus Sicht des ZVEH ist dies eine massive Sicherheitslücke. Gerade Elektroinstallationen in älteren Gebäuden entsprechen häufig nicht gesetzlichen Standards. Sie müssten regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Aus diesem Grund fordert der ZVEH seit Jahren, Wohnungseigentümer und Vermieter zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen gesetzlich zu verpflichten.

Zwar bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil im Oktober 2008: Vermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht Elektroinstallationen und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Keinen Zweifel ließ der BGH allerdings daran, dass Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, ihre Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.

Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE-Bestimmungen überprüfen zu lassen. Die Elektrobetriebe bieten dafür seit Jahren die Sicherheitsprüfung E-CHECK an, die gemäß den VDE-Bestimmungen durchgeführt wird. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es in vielen Fallen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik oder fehlende Sicherheitseinrichtungen, wie FI-Schalter, können schlimmste Folgen nach sich ziehen.

Wie funktionieren FI-Schalter?

Kommt ein elektrisches Gerät – wie beispielsweise ein Haarföhn – mit Wasser in Berührung, fließt der in dem Elektrogerät fließende Strom direkt über das Wasser ab. Wenn sich ein Mensch in dem Wasser befindet, fließt der Strom auch über den Körper ab. Dabei ist es egal, ob das elektrische Gerät angeschaltet ist oder nicht. Die Folgen sind Herzkammerflimmern und im schlimmsten Fall der Tod.

Eine normale Sicherung kann in diesem Fall nicht helfen. Sie löst nur dann aus, wenn zu viel Strom fließt – etwa bei einem Kurzschluss. Darum gibt es in Deutschland seit 1984 die DIN VDE Norm, nach der in Neubauten alle Steckdosen in Feuchträumen mit einem Fehlerstromschutzschalter ausgestattet werden müssen. Dieser FI-Schutzschalter führt ständig Fehlerstromdifferenzmessungen durch. Das heißt, er vergleicht, wieviel Strom in den Stromkreis hinein- und wieviel wieder herausfließt. Stimmen diese Werte nicht überein, weil etwa der Strom über das Badewasser abfließt, unterbricht der Schalter sofort. Das geht in Sekundenbruchteilen, in der Regel noch, bevor etwas passiert.

FI-Schalter können daher Leben schützen und sollten in jeder Wohnung eingebaut sein. Darüberhinaus sollten sie mindestens einmal jährlich überprüft werden.