Genehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge und den Transport gefährlicher Güter werden in der Regel auf europäischer und internationaler Ebene entwickelt, mit dem Ziel, Handelshemmnisse abzubauen und ein hohes Niveau an Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten. Dieser Bericht erläutert die im Zusammenhang mit der Elektromobilität anzuwendenden Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Gefahrguttransporte.
Zum Abbau von Handelshemmnissen und um ein hohes Niveau an Sicherheit und Umweltschutz bei Kraftfahrzeugen und bei Gefahrguttransporten zu gewährleisten, gelten vom Gesetzgeber erlassene Vorschriften, die in der Regel auf europäischer oder internationaler Ebene entwickelt werden. Anders als in anderen Produktbereichen, bei denen in der EU das sogenannte „neue Konzept“ zu Grunde liegt (harmonisierte europäische Normen mit Konformitätsvermutung), sind Normen in diesen Bereichen nicht maßgeblich. Geeignete und auf Erfüllung der Sicherheits- und Umweltziele überprüfte internationale oder europäische Normen werden in den Vorschriften durch eine datierte Referenz obligatorisch zur Anwendung gebracht.
Für die Genehmigung und Zulassung von Kraftfahrzeugen in Deutschland sind insbeson dere europäische Verordnungen und Richtlinien verbindlich vorgeschrieben. Zukünftig werden darin vermehrt UN-Regelungen (UN-R) oder UN-Globale Technische Regelungen (UN-GTR) herangezogen. Diese werden auf internationaler Ebene vom „Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugregelungen“ (WP.29) bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN ECE) entwickelt.
Im Sinne dieses Berichtes werden im Zusammenhang mit Elektromobilität alle Kraft fahrzeuge mit elektrischem Antrieb betrachtet (elektrifizierte Fahrzeuge), das heißt Hybrid-Elektrofahrzeuge, Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge.
Sonstige Bestimmungen zu Kraftfahrzeugen wie beispielsweise die Altauto-Richtlinie (2000/53/EG), die Energie-Kennzeichnungs-Richtlinie (1999/94/EG), die CO2 -Verordnung (VO (EG) Nr. 443/2009) oder die Batterierichtlinie (2006/66/EG) sind nicht Inhalt dieses Berichtes.
Lithiumbatterien, Metallhydrid-Speicher, Kondensatoren und Brennstoffzellen unterlie gen aus Gründen der Sicherheit und der Vermeidung von Brand- und Explosionsge fahren bei der Beförderung den in völkerrechtlich verbindlichen internationalen und europäischen verkehrsrechtlichen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter festgelegten Anforderungen und Vorschriften.
In diesem Bericht werden insbesondere fahrzeugtechnische und Gefahrgutvorschriften behandelt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass darüber hinaus auch weitere Vorschriften und Interessengruppen im Zusammenhang mit der Elektromobilität stehen
(z. B. Infrastruktur, Netze, Kommunikation, Datensicherheit, REACH, Eichwesen, Fahrerlaubnisrecht).
Für die Vorschriften zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen und zur Beförderung gefährlicher Güter ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur federführend zuständig.
Im Rahmen der Elektromobilität kommt es beim Ladevorgang zur Kopplung von Fahrzeug und Elektroinfrastruktur, die heute in grundlegend unterschiedlichen Zulassungsverfahren bewertet werden. Diese unterschiedlichen Verfahren des Inverkehrbringens von Fahrzeugen und Elektroinfrastruktur werden in Kapitel 4 gesondert behandelt.