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Elektroinstallation in Wohngebäuden: Installationszonen - Teil 1

Veröffentlicht: 16. Mai 2018 Kategorie: Fachartikel

Installationszonen und Montagehöhen der Betriebsmittel in Wohngebäuden

Elektroinstallation in Wohngebäuden: Installationszonen - Teil 1

In Wohngebäuden sind nach Abschnitt 5 der DIN 18015-1 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1: Planungsgrundlagen“ alle Kabel und Leitungen, sofern sie nicht in Rohren oder Elektroinstallationskanälen geführt werden, unsichtbar unter Putz, im Putz, in Wänden und Decken oder hinter Wandverkleidungen zu verlegen. Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Anforderung sind Kabel und Leitungen für Nachinstallationen oder in Räumen, die nicht für Wohnzwecke vorgesehen sind, wie z. B. in Kellerräumen. Solche Kabel und Leitungen dürfen sichtbar auf Wandflächen oder unter Decken verlegt werden.

Bei unsichtbar verlegten Kabeln, Leitungen und Elektroinstallationsrohren besteht eine erhebliche Gefahr, dass diese bei späteren Montagearbeiten durch den Nutzer oder durch Fremdgewerke beschädigt werden (Bild 1). Bohrungen, eingeschlagene Nägel und Haken, eingedrehte Schrauben und ähnliches führen immer wieder zu Isolationsschäden und zu Gefahren durch elektrischen Schlag oder zu Brandgefahren.

Hinzu kommt, dass solche Fehler in vielen Fällen zunächst unerkannt bleiben, weil kein ausreichender Fehlerstrom zum Fließen kommt und die vorgeschalteten Schutzorgane wie Leitungsschutzschalter oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen den fehlerhaften Stromkreis nicht selbsttätig abschalten.


Bild 1: Unsichtbar (unter Putz) verlegte Leitungen und Elektroinstallationsrohr

Die Gefahren werden durch das Anwenden der DIN 18015-3:  „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“ bei der Festlegung der Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel erheblich minimiert. Die DIN 18015-3 gilt für unsichtbar angeordnete elektrische Kabel, Leitungen und Elektroinstallationsrohre sowie für Auslässe, Schalter und Steckdosen. Sie legt verschiedene Installationszonen fest, in denen die Kabel und Leitungen verlegt und die Betriebsmittel vorzugsweise montiert werden sollten.

Nur eingeschränkt anwendbar sind die Installationszonen in Räumen, in denen nach den VDE-Bestimmungen besondere Schutzbereiche gelten. In Wohngebäuden zählen dazu in erster Linie Räume mit Badewanne oder Dusche, in denen bezüglich der Verlegung von Kabeln, Leitungen und Rohren die Anforderungen der DIN VDE 0100-701 vorrangig anzuwenden sind. Ähnliches gilt für Kabel und Leitungen in den Bereichen von Schwimmbädern nach DIN VDE 0100-702 und Saunen nach DIN VDE 0100-703.

Wichtiger Hinweis:
Die Normen der Reihe DIN 18015 sind Planungsnormen, die nicht den gleichen rechtlichen Status wie die VDE-Bestimmung haben, die beispielsweise im Energiewirtschaftgesetz ausdrücklich als anerkannte Regeln der Elektrotechnik genannt werden. Eine zwingende Verpflichtung zur Anwendung der Normenreihe DIN 18015 bei der Elektroinstallation in Wohngebäuden besteht nur, wenn dieses vertraglich vereinbart wurde.

Aus nahe liegenden Gründen kann jedoch deren Anwendung bei der Planung und Errichtung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden nur empfohlen werden. Dieses gilt umso mehr, wenn wie in der DIN 18015-3 mit der Festlegung von Installationszonen auch sicherheitstechnische Fragen berührt sind. Bei einer vermeidbaren Abweichung von den normativ festgelegten Installationszonen hat die Elektrofachkraft im Schadensfall sicherlich erhebliche Probleme, dieses sachgerecht zu begründen um etwaige Schadenersatzansprüche oder strafrechtliche Konsequenzen abzuwehren.

1. Leitungsführung in Wänden

Zur Leitungsführung in Wänden sind, wie Bild 2 und Bild 3 zeigen, waagerechte Installationszonen (ZW) und senkrechte Installationszonen (ZS) festgelegt. In Fertigbauteilen und Leichtbauwänden darf von den Installationszonen abgewichen werden, wenn die Kabel und Leitungen mindestens 6 cm überdeckt oder diese in Hohlräumen so geführt werden, dass sie gegebenenfalls ausweichen können.

Bei der Leitungsführung in Ständerwänden sind die Installationszonen ebenfalls zu beachten. Die Leitungen dürfen nicht innerhalb von Metallprofilen verlegt werden. Bei der Durchführung der Leitungen durch Metallprofile ist ein zusätzlicher Schutz gegen mögliche Beschädigungen vorzusehen.

Die waagerechten Installationszonen (ZW) haben eine Breite von maximal 30 cm und sind wie folgt definiert:

  • obere Zone von 15 bis 45 cm unter der Deckenbekleidung,
  • untere Zone von 15 bis 45 cm über dem fertigen Fußboden und
  • mittlere Zone in Räumen mit Arbeitsflächen vor den Wänden von 100 bis 130 cm über dem fer-tigen Fußboden.

Die senkrechten Installationszonen (ZS) haben eine Breite von maximal 20 cm. Festgelegt sind dafür unter anderem folgende Maße:

  • Zonen an Türen und Fenstern von 10 bis 30 cm neben den Rohbaukanten sowie
  • Zonen an Wandecken 10 bis 30 cm neben den Rohbaukanten.

Für Betriebsmittel wie Auslässe, Schalter und Steckdosen, die notwendigerweise außerhalb einer Installationszone angebracht werden müssen, ist eine senkrechte Leitungsführung aus der nächstliegenden waagerechten Installationszone zugelassen.


Bild 2: Obere waagerechte, untere waagerechte und senkrechte Installationszonen nach DIN 18015-2

 

ZW-u untere waagerechte Installationszonen von 15 bis 45 cm über OKF (Oberkante fertiger Fußboden).
ZW-o obere waagerechte Installationszonen von 15 bis 45 cm unter der Deckenbekleidung.
ZS-e senkrechte Installationszonen an Raumecken von 10 bis 30 cm neben den Rohbauecken (Vorzugslinie 15 cm neben den Rohbauecken).
ZS-t senkrechte Installationszonen an Türen von 10 bis 30 cm neben den Rohbaukanten (Vorzugslinie 15 cm neben den Rohbaukanten).
ZS-f senkrechte Installationszonen an Fenstern von 10 bis 30 cm neben den Rohbaukanten (Vorzugslinie 15 cm neben den Rohbaukanten).

 

Anmerkung: In Räumen mit schräg verlaufenden Wänden sind die Installationszonen parallel zu den Bezugskanten anzuwenden.


Bild 3: Mittlere waagerechte Installationszone nach DIN 18015-3

 

ZW-m mittlere waagerechte Installationszone von 100 bis 130 cm über OKF (Oberkante fertiger Fußboden)

 

 

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