Elektrohandwerk nimmt Stellung zum aktuellen BGH-Urteil

Veröffentlicht: 28. Oktober 2008 Kategorie: News

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet ist, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Keinen Zweifel hat der BGH daran gelassen, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Elektrohandwerk nimmt Stellung zum aktuellen BGH-Urteil
Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern den E-Check, heißt elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE-Bestimmungen überprüfen zu lassen. Insbesondere nach einem Mieterwechsel sollte der Vermieter den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im Haus mit einem E-Check überprüfen und protokollieren. Im Schadensfall kann er somit nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war.

Letztes Jahr hatte der BGH festgestellt, dass Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen. Dies gilt auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht.

Kein Urteil wurde über die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im gewerblichen Bereich gefällt. Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich) müssen generell weiterhin zum Schutze ihrer Arbeitnehmer eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen vornehmen und Pläne zur regelmäßigen Überprüfung erstellen.