In älteren Wohngebäuden entspricht die Elektroinstallation häufig nicht mehr den Betriebsbedingungen und Installationsanforderungen der heutigen Zeit.

Während der Bauherr hierbei an möglichst geringen Kosten interessiert ist, muss der Elektrofachmann immer auch die Sicherheit im Auge behalten. Eine wichtige Rolle in dieser oft kontroversen Diskussion spielt der sogenannte Bestandsschutz. Der Begriff stammt aus dem öffentlichen Baurecht, eine klare Definition in Bezug auf die Elektroinstallation gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich spricht man in folgender Situation von Bestandsschutz: Zur Zeit des Baus eines Wohngebäudes galt eine gesetzliche Regelung oder Planungsgrundlage, die heute veraltet ist, weil neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen. Greift bei einer Modernisierung oder Erweiterung der Bestandsschutz, gilt die alte Regelung dennoch weiter. Die Initiative Elektro+ hat sich in ihrer neuen Broschüre "Elektroinstallation im Spannungsfeld von Anpassung und Bestandsschutz" diesem Thema gewidmet und gibt allen am Bau Beteiligten – sowohl Eigentümern als auch dem Elektrofachhandwerk, Architekten und Planern – konkrete fachliche und rechtliche Tipps und Entscheidungshilfen bei der Änderung der Elektroinstallation.
Soll die elektrische Anlage im Gebäude bestehen bleiben oder dem aktuellen technischen Stand angepasst werden? Unter welchen Bedingungen kann von Bestandsschutz gesprochen werden und welche Auswirkungen hat das auf die Modernisierung? Diese und andere Fragen beantwortet die neue Broschüre.
Ein besonderes Augenmerk sollte immer auf der Sicherheit liegen: Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Elektrogeräten im Haushalt ist beispielsweise darauf zu achten, dass ausreichend Stromkreise zur Verfügung stehen und die elektrischen Leitungen nicht überlastet werden. Auch der Einbau eines FI-Schutzschalters, der bei Fehlermeldungen den Stromkreis automatisch unterbricht, erhöht die Sicherheit und passt ältere Gebäude an den heutigen Standard an.
"Letztendlich geht es meistens um Geld", so Hartmut Zander von der Initiative. "Unser Standpunkt dabei ist aber klar: Der finanzielle Aspekt darf bei der Anpassung der elektrischen Anlage nie der entscheidende sein, denn Sicherheit, Zuverlässigkeit und Funktionalität haben immer Vorrang". Im Zweifelsfall gilt also: Anpassung geht vor Bestandsschutz. Und: Für elektrische Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.