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Elektrisch unterwiesene Person

Veröffentlicht: 26. November 2019 Kategorie: ETZ Seminare

Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie "Elektotechnisch unterwiesene Person". Sie dürfen dann unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft die Arbeiten ausführen, für die Sie geschult wurden bzw. eine betriebliche Einweisung erhalten haben.


Kursinhalte
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
  • Die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung, Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen einschließlich praktischer übungen
  • Verantwortung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
  • Abschlusstest und Abschlussbesprechung