Kabel und Leitungen sowie auch elektrische Betriebsmittel zu deren Führung, z.B. Elektroinstallatonsrohre und -kanäle dürfen auf Holz verlegt werden, wenn sie der jeweiligen Betriebsmittelnorm vorgeschriebenen feuersicherheitlichen Prüfung genügen. Kabel, Mantelleitungen erfüllen die Anforderungen an die Feuersicherheit nach Norm