Überwachungsanlagen - Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen
In dieser Vornorm ist die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahren-warnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, beschrieben. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen erläutert.
Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Personen und Sachschäden. Hervorgerufen werden diese Gefahren durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte. GWA können auch zur Abwehr (z.B. Belästigung oder Bedrängung), zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (z. B. Einrichtungen zur Energieeinsparung), sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion), die sich im Bereich der GWA befinden, dienen. Die Warnung kann an im Objekt anwesende Personen oder an andere Stellen erfolgen.
Gefahrenwarnanlagen (GWA) enthalten Einrichtungen zur Anzeige und für die Bedienung der Anlage. Ebenfalls müssen interne Warnung und gegebenenfalls Weiterleitung von Meldungen und Zuständen durch entsprechende Gerätschaften weitergeleitet werden. Anlagenteile anderer Funktionen können mit Gefahrenwarnanlagen kombiniert oder integriert werden. Voraussetzung ist die geforderten Funktionen und Eigenschaften der Gefahrenwarnanlage nicht negativ zu beeinflussen.
Alle Geräte werden ortsfest installiert, sofern diese nicht als tragbare Geräte ausgeführt sind. Melder dürfen nur auf einem baulich geeigneten Untergrund befestigt werden. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Befestigungselemente, z. B. Schrauben, Kleber, sind zu verwenden.
Die Montage der Melder hat so zu erfolgen, dass Einbrüche und Einbruchversuche frühzeitig erkannt werden und dass die Bereiche überwacht werden, die von Einbrechern mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgesucht werden.
Wenn die EM-Funktion extern scharf, bzw. unscharf geschaltet werden kann, muss der für den von dieser Funktion betroffene Teil der Gefahrenwarnanlage unter Einhaltung der Zwangs-läufigkeit ausgeführt werden. Die Funktionen Belästigung und Bedrohung können unabhängig vom Scharf-/ Unscharf Schaltzustand ausgeführt werden.
Die Zentrale ist grundsätzlich innerhalb des zu überwachende Objekts unterzubringen. Diese soll sich soweit möglich im Erfassungsbereich eines Bewegungsmelders befinden bzw. nicht ohne vorherige Alarmauslösung erreichbar sein.