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DIN VDE V 0606-22-200 (VDE V 0606-22-200): 2013-10

Veröffentlicht: 29. Oktober 2013 Kategorie: News

Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen -Teil 22-200: Besondere Anforderungen an Gehäusesysteme für die sichere Verbindung und Abzweigung von Kabeln und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt im Brandfall

In dieser Vornorm werden Prüfverfahren für Gehäusesysteme zur Beurteilung Ihrer Funktionsfähigkeit im Brandfall festgelegt. Die Gehäusesysteme sind zusammen mit Kabeln und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt für den Einsatz in einer Kabelanlage mit Funktionserhalt verwendbar.

Prüfungen dieser Vornorm sind Typprüfungen. Die Prüfung wird unter Anwendung der Wärme- und Druckbedingungen und der Ofen-Atmosphäre nach für eine festgelegte Dauer ausgeführt. Die Prüfung muss in einem Prüfofen erfolgen, der die Installation der Prüfanordnung ermöglicht. Das Gehäusesystem muss wie im üblichen Gebrauch nach Angabe des Herstellers oder des verantwortlichen Händlers zusammengebaut und installiert werden. Gehäusesysteme aus Metall müssen mit dem PE-Leiter verbunden werden.

Der Prüfling besteht  mindestens aus zwei Gehäusesystemen. Nach Angaben des Herstellers erfolgt die Montage an der Decke oder horizontal an der Wand. Dabei ist ein Prüfling entweder an der Decke oder an der Wand ausreichend.

Im Falle eines Produktbereichs, der eine Reihe von Produkttypen mit gleichen Werkstoffen und gleicher Bauart umfasst, müssen die größte und die kleinste Type des Produktbereichs geprüft werden. Anschlussklemmen sind mit dem vom Hersteller angegebenen kleinsten und größten Querschnitt zu prüfen.

Die Prüflinge  sind mit Kabel und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt des gleichen Typs eines Herstellers auszurüsten. Diese ausgewählten Kabel und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt schließen andere Hersteller des gleichen Typs ein. Eine dabei verwendete Kabelanlage hat der Funktionserhaltklasse des Gehäusesystems zu entsprechen.

Die Kabel und Leitungen müssen außerhalb des Gehäusesystems an beiden Seiten nach Angaben des Herstellers des Gehäusesystems im Prüfofen befestigt sein. Die Mindestlänge der Leitung im Ofen muss an beiden Seiten des Gehäusesystems 200 mm betragen.