Funksende-/-empfangssysteme für Senderausgangsleistungen bis 1 kW Teil 300: Sicherheitsanforderungen
Die Norm gilt für folgende Anlagentypen:
- stationäre CB-Funkanlagen,
- stationäre Amateurfunkanlagen,
- Feststationen mobiler Funkdienste (z. B. Mobilfunk, BOS),
- SAT-Systeme (Satellitensende-/-empfangsanlagen),
- Richtfunkanlagen und
- Funksendeanlagen z. B. für den lokalen Rundfunk.
Potentialausgleich
Ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich verhindert, dass auf den Schirmen der Kabel bzw. an oder zu anderen leitfähigen Anlageteilen gefährliche Berührungsspannungen auftreten. Der Potentialausgleich der Sende- und Empfangsanlage ist in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene des Gebäudes einzubeziehen. Die beste Wirkung mit den geringsten Potentialdifferenzen wird durch die Errichtung vermaschter Potentialausgleichssysteme erreicht. Allerdings sind hierbei die möglicherweise, in Abhängigkeit vom verwendeten Netzsystem, auftretende Ausgleichsströme über die Kabelschirme zu beachten, die ggf. zu einer Erwärmung und Überhitzung des Kabels führen können.
Der an die Haupterdungsklemme (Potentialausgleichsschiene) angeschlossene Potentialausgleichsleiter muss einen Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer (nicht feindrähtig), 16 mm² Aluminium oder 50 mm² Stahl haben. Alle Kabelschirme die aus dem Gebäude herausgeführt werden, sind auf dem kürzesten Weg in den Potentialausgleich einzubeziehen. Hierfür können entsprechende Erdungsmuffen der Kabelhersteller verwendet werden. Alle metallischen Umhüllungen, Gehäuse, Montagerahmen, Montagegestelle und netzgespeisten Geräte müssen über einen Erdungsanschlusspunkt verfügen und sind ebenfalls einzubeziehen.
Der Potentialausgleich muss auch dann sichergestellt sein, wenn einzelne Geräte oder Kabel aufgetrennt bzw. ausgebaut werden.
Rohrleitungen, wie Heizungsrohre oder Wasserverbrauchsleitungen können keine dauerhafte Verbindung sicherstellen und sind deshalb nach dieser Norm als Potentialausgleichleiter unzulässig. Sie sind jedoch auf jeden Fall in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Funksende- und -empfangsanlagen müssen so ausgeführt sein, dass bei Blitzentladungen keine Gefährdung durch Brand entsteht oder es zu Absprengungen von Antennenbauteilen kommt. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn alle Teile, die direkt einer Blitzentladung ausgesetzt sein können, mindestens einem Blitzstrom von 100 kA (10/350 s), entsprechend der Blitzschutzklasse III, standhalten.
Die Anforderungen der vorliegenden Norm sind an die DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) „Blitzschutz - Schutz von baulichen Anlagen und Personen“ angelehnt und wesentlich umfangreicher und detaillierter beschrieben als dieses in der für Antennenanlagen zum Empfang von Fernseh- und Rundfunksignalen gültigen DIN EN 50083-1 (VDE 0855 Teil 1) “Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste - Teil 11: Sicherheitsanforderungen“ der Fall ist. Besonders betrifft dieses die Anforderungen an die Erdung, den Erdungsleiter und den Blitzschutz-Potentialausgleich sowie die Ausführung von Verbindungen innerhalb solcher Anlagenteile.
Als Erdungsleiter sind als Einzelmassivdraht folgende Leiter zulässig:
- Kupferleiter, Mindestquerschnitt 16 mm², blank oder isoliert,
- Aluminiumleiter, Mindestquerschnitt 25 mm², isoliert,
- Aluminiumknetlegierung, Mindestquerschnitt 50 mm², oder
- Stahl verzinkt, Mindestquerschnitt 50 mm².
Zum Blitzschutz-Potentialausgleich sind die metallenen Abschirmungen der Antennenspeiseleitungen in einem Abstand von ca. 20 m mit dem Erdungsleiter und metallenen Gebäudeinstallationen zu verbinden und wenn vorhanden, in das Blitzschutzsystem zu integrieren.
Zur Begrenzung möglicher Überspannungen zwischen den verschiedenen Installationen wie Niederspannungsnetz und informationstechnische Anlagen können zusätzliche Überspannungsschutzgeräte (SPD) erforderlich sein.
Bei Gebäuden mit vorhandener, funktionstüchtiger Blitzschutzanlage, ist die Funksende-/ -empfangsanlage durch eine Blitzschutz-Fachkraft in das vorhanden Blitzschutzsystem einzubinden. Bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage, ist das Funksende-/ -empfangssystem mit einer Antennenerdung nach dieser Norm auszurüsten. Das Antennentragwerk ist über einen Erdungsleiter auf dem kürzesten Weg mit der vorhandenen oder neu zu errichtenden Erdungsanlage blitzstromtragfähig zu verbinden. Bei mehreren Masten sind diese untereinander zu verbinden. Ist die Länge des auf dem Dach horizontal verlegten Erdungsleiters größer als die Gebäudehöhe, so ist vorzugsweise diagonal zum ersten Erdungsleiter ein weiterer zu installieren und mit der Erdungsanlage zu verbinden.
Als Erdungsanlage für die Antennenerdung sind folgende Erder zulässig:
- das vorhandene Erdungssystem z. B. Fundamenterder;
- die durchverbundene Stahlbetonbewehrung oder das Stahlskelett des Gebäudes;
- Banderder mit einer Mindestlänge von 5 m;
- Staberder mit einer Mindestlänge von 2,5 m oder zwei Staberder mit je 1,5 m Länge im Abstand von 3 m.
Beispiele für Potentialausgleich und Erdung
Die Norm enthält zahlreiche Darstellungen mit praxisnahen Beispielen zur möglichen Ausführung des Potentialausgleichs und der Erdung von Sende- und Empfangssystemen sowie zum Einbau von Überspannungsschutzgeräten. Die Beispiele werden für den Anwender der Norm eine große Hilfe bei der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen in die Praxis sein.