Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-740: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
Die Norm gilt nicht für
- elektrische Betriebsmittel von Maschinen [siehe DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)],
- Wohnwagen nach Schaustellerart, die den Caravans oder Motorcaravans zuzuordnen sind (siehe DIN VDE 0100-754),
- Wagen nach Schaustellerart, wenn sie keine Buden, Stände oder Vergnügungseinrichtungen sind (siehe DIN VDE 0100-717).
Neben dem Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) ist ein Zusatzschutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I N ≤ 30 mA für folgende Endstromkreise vorzusehen:
- Für die Beleuchtung mit Ausnahme von solchen, die nicht über Steckdosen versorgt werden und die außerhalb des Handbereichs in einer Höhe von mehr als 2,5 m angebracht sind.
- Für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom ≤ 32 A.
- Für ortsveränderliche Betriebsmittel, die über flexible Leitungen oder Kabel mit einer Strombelastbarkeit von ≤ 32 A angeschlossen sind.
Am Anfang der elektrischen Anlage muss bei Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall ein Schutz durch zeitverzögerte oder selektive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I N ≤ 300 mA vorgesehen werden. Bei der Anwendung des TN-Systems ist dieses hinter dem Speisepunkt als TN-S-System auszuführen. Ein PEN-Leiter ist nicht zulässig.
In Bereichen, die für Tiere vorgesehen sind, ist ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich zu erstellen, indem alle Körper der Betriebsmittel und gleichzeitig berührbaren fremden leitfähigen Teile verbunden werden.
Auswahl und Errichtung der Betriebsmittel
Die elektrischen Betriebsmittel müssen mindestens in der Schutzart IP 44 ausgeführt sein. Schalt- und Steuergeräte, mit Ausnahme solcher die für die Bedienung durch Laien vorgesehen sind, müssen in Kästen untergebracht werden, die nur mit Werkzeug oder Schlüssel geöffnet werden können.
Alle Betriebsmittel, die Kabel- und Leitungsanlagen und die Verbindungen sind so anzuordnen, dass diese für den Betrieb, die Wartung und die Besichtigung leicht zugänglich sind.
Kabel- und Leitungsanlagen
Die verwendeten Kabel und Leitungen müssen mindestens für eine Bemessungsspannung von 450/750 V (z. B. H07RN-F) ausgelegt sein. Ausnahmen gelten nur für Kabel und Leitungen innerhalb von Vergnügungseinrichtungen, für die eine minimale Bemessungsspannung von 300/500 V (z. B. H05RN-F) ausreichend ist.
In Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder bei Kreuzungen mit Straßen und Fußwegen ist ein ausreichender mechanischer Schutz für die Kabel- und Leitungsanlagen vorzusehen.
Beleuchtungsanlagen
Alle Leuchten und Lichtketten müssen eine ausreichende IP-Schutzart aufweisen und in der Weise sicher befestigt werden, dass der Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern oder Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.
Dieses gilt besonders für Leuchten und Lichtketten, in im Handbereich in einer Höhe von weniger als 2,5 m angebracht sind oder die auf andere Weise leicht zugänglich sind. Die Anbringung muss so erfolgen, dass das Verletzungsrisiko für Personen und die Gefahr einer Entzündung von Materialien gering gehalten wird. Der Zugang zu den Lichtquellen darf nur möglich sein nach Entfernen eines Gehäuses oder einer Abdeckung unter zu Hilfenahme von Werkzeugen.
Lampenfassungen mit Anschlüssen in Durchdringungstechnik dürfen nur zusammen mit den zugehörigen, flachen Lichtkettenleitungen angewendet werden. Eine Veränderung nach der erstmaligen Montage ist nicht zulässig.
Sicherheitstransformatoren und elektronische Konverter müssen außerhalb des Handbereichs angeordnet werden. Dabei müssen eine ausreichende Belüftung und der Zugang für die Wartung und Prüfung durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen sicher gestellt sein. Der Sekundärkreis eines jeden Transformator bzw. Konverters ist durch eine manuell rückstellbare Schutzeinrichtung zu schützen.
Weitere Anforderungen der Norm gelten für Lampen in Schießbuden, bei Scheinwerfern sowie für Anlagen mit Entladungslampen und Leuchtröhren.
Prüfungen
Jede vorübergehend errichtete elektrische Anlage muss nach jedem Zusammenbau vor Ort zwischen dem Speisepunkt und jedem der angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel besichtigt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für die internen elektrischen Verdrahtungen von Achterbahnen, Autoskootern und ähnlichen Einrichtungen.