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DIN VDE 0100-731 (VDE 0100-731): 2014-10

Veröffentlicht: 14. November 2014 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-731: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten

Die als Ersatz für die DIN VDE 0100-731  (VDE 0100-731): 1986-02 neu herausgegeben Norm beschreibt die Planung und Errichtung elektrischer Anlagen in begehbaren abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.

Elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die im Wesentlichen  zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen. In der Regel werden diese von elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten. Zu diesen Orten zählen Schalträume, Verteilungsanlagen in abgetrennten Räumen oder Maschinenräume in Kraftwerken.

Abgeschlossene Betriebsstätten dienen ausschließlich zum Betrieb von unter Verschluss gehaltenen  elektrischer Anlagen.  Der Zugang wird nur beauftragten Personen gewährt. Der Zutritt ist elektrotechnisch unterwiesenen Personen erlaubt. Hierzu gehören z. B. ab-geschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen, Schaltzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen oder Maststationen.

Veränderungen zur DIN VDE 0100-731 (VDE 0100-731): 1986-02 sind wie folgt formuliert. Der formale Aufbau der Norm, bzw. die Abschnittsnummerierung ist an die aktuellen Normen aus den Gruppen 100 bis 600 der 0100-Reihe angeglichen. Anforderungen für die gemeinsame Installation von Hochspannungs- und Niederspannungsanlagen in einem Raum wurden erstellt. Durch die Aufnahme von Maßnahmen  zum Schutz gegen Lichtbögen wird die Sicherheit gesteigert. Neue Regeln für Kabel und Leitungsanlagen, Zugänglichkeit und an die Dokumentation schließen die Änderungen der Norm ab.

Eine elektrische Anlage ist nach diversen charakteristischen  Merkmalen aufzubauen. So sind die äußeren Merkmale denen die Anlage ausgesetzt ist, sowie die Verträglichkeit von Betriebsmitteln von großer Bedeutung. Der Verwendungszweck,  der allgemeine Aufbau ihrer Stromversorgung und auch die Instandhaltbarkeit sind wichtige Merkmale bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen.

Hochspannungsanlagen dürfen mit Niederspannungsanlagen zusammen in einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte errichtet werden. Dabei muss in einem Kabelboden, der Installationen aus dem Nieder- und Hochspannungsbereich enthält, eine Trennung vorgesehen werden. Das Hineingreifen in den Hochspannungsbereich ist dadurch zu verhindern.

Steckdoseninstallationen für Servicezwecke müssen getrennt  von Beleuchtungsstromkreisen  aufgebaut werden. Dadurch wird die Ausfallgefahr von Beleuchtungsstromkreisen reduziert.