Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Obeta
Empfohlener Händler

Unbekannt

eldis

Unbekannt

Häusler

Unbekannt

Alexander Bürkle

Unbekannt

Adalbert Zajadacz

Unbekannt

Löffelhardt

Unbekannt

Peter Jensen

Unbekannt

BEWO

Unbekannt

Braun

Unbekannt

Carl Mettler

Unbekannt

Cl. Bergmann

Unbekannt

Cordes & Graefe

Unbekannt

DEG

Unbekannt

Eberhard

Unbekannt

EGH Elektrogroßhandel

Unbekannt

Eisenjansen

Unbekannt

FAMO

Unbekannt

FEGA & Schmitt

Unbekannt

FEGIME

Unbekannt

Fouquet

Unbekannt

Gautzsch

Unbekannt

Heinrich Schmidt

Unbekannt

HEIX

Unbekannt

Kautz

Unbekannt

KLUXEN

Unbekannt

Kohler

Unbekannt

Korsing

Unbekannt

Kraft

Unbekannt

Lichtzentrale

Unbekannt

Pogenwisch

Unbekannt

Rexel

Unbekannt

Sautter

Unbekannt

Schmidt

Unbekannt

Sonepar

Unbekannt

Streb

Unbekannt

Unielektro

Unbekannt

Wilhelm Rink

Unbekannt

Witte

Unbekannt

Wullbrandt+Seele

Unbekannt

YESSS PRO

Unbekannt

Zander

Unbekannt

bfe

DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722): 2016-10

Veröffentlicht: 27. Oktober 2016 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-722: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Stromversorgung von Elektrofahrzeugen

In dieser neu erschienenen Norm werden Anforderungen an Stromkreise zur Aufladung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen beschrieben. Dazu zählen auch Stromkreise für  Rückeinspeisung elektrischer Energie vom Elektrofahrzeug in das Netz.

Erläutert sind dabei nur konduktive Ladevorgänge zwischen Ladesäule und dem Fahrzeug. Nicht das induktive Laden eines Fahrzeugs. Bei der Installation eines Anschlusspunktes im Freien ist die Mindestschutzart IP X4 einzuhalten. Das Eindringen von Spritzwasser wird dadurch verhindert. Die elektrischen Betriebsmittel sind in der Schutzart IP 4X auszuführen. Damit auch das Eindringen von sehr kleinen Gegenständen verhindert ist.

Internationalen Interessen wurden zur Vorgängernorm DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2012-10 berücksichtigt und ergänzt. Konkretisiert wurde eine Anforderung an den Gleichzeitigkeitsfaktor. Dieser ist mit 1 festzulegen, da alle Anschlusspunkte einer Anlage zur gleichen Zeit genutzt werden können.

Einige Schutzvorkehrungen dürfen nicht mehr angewendet werden. Nicht erlaubt ist der Schutz durch Hindernisse, Anordnung außerhalb des Handbereichs, Schutz durch nichtleitende Umgebung, der Schutz durch den erdfreien örtlichen Potentialausgleich und die Schutztrennung für die Versorgung von mehr als einem Fahrzeug.

Jeder Ladepunkt ist durch einen Fehlerstromschutzschalter(RCD)mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA zu versehen. Der RCD hat dabei allpolig abzuschalten. Der Fehlerstromschutzschalter muss mindestens dem Typ A entsprechen. Ist das Auftreten von Gleichfehlerströmen möglich, sind RCD Einrichtungen vom Typ  B einzusetzen. Jeder Stromkreis ist durch ein geeignetes Überstromschutzorgan zu schützen.

Für Stromkreise in IT-Systemen, vorgesehen zur Versorgung von Elektrofahrzeugen, z. B. durch einen Trenntransformator oder durch ein Batteriesystem, muss eine Isolationsüberwachungseinrichtung (IMD) vorgesehen werden. Eine Isolationsüberwachungs-einrichtung (IMD) ist nicht notwendig für diejenigen Stromkreise, für die der Schutz durch automatische Abschaltung im ersten Fehlerfall gegeben ist.

Gegen mechanische Beanspruchungen ist ein Ladepunkt zu schützen. In öffentlichen Bereichen und auf Parkplätzen ist der Schutz gegen die mittlere mechanische Beanspruchung vorzusehen. Diesen Schutz gegen die mittlere Beanspruchung erreicht man durch Auswahl eines geeigneten Standortes der Ladeeinrichtung. Auch die Montage eines zusätzlichen Anfahrschutzes ist als geeignete Maßnahme zu betrachten.