Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Solar-Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
Schutz gegen elektrischen Schlag
Bei der Anwendung von SELV- oder PELV-Systemen darf die erzeugte Gleichspannung einen Wert von 120 V nicht übersteigen. Der Schutz durch eine automatische Abschaltung der Stromversorgung erfordert auf der Gleichspannungsseite spezielle Maßnahmen, die sich noch in der Beratung befinden. Vorzugsweise ist deshalb auf der Gleichspannungsseite die Schutzklasse II (Schutzisolierung) anzuwenden.
Auf der Wechselspannungsseite sind entsprechende Schutzeinrichtungen zur Abschaltung notwendig. Wenn die Gleich- und Wechselspannungsseite des PV-Stromversorgungssysteme nicht mindestens eine einfache Trennung aufweisen, müssen dafür allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ B eingesetzt werden. Wenn sichergestellt ist, dass keine Gleichfehlerströme auftreten können, sind andere Schutzeinrichtungen, z. B. vom Typ A möglich.
Zusätzlich ist in Deutschland eine selbsttätige Schaltstelle nach DIN V VDE V 0126-1-1 bzw. der VDN-Richtlinie "Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" notwendig. Damit wird ein Inselbetrieb durch die selbsttätige Abschaltung der Anlagen bei fehlender Netzspannung verhindert.
Überlast- und Kurzschlussschutz
Der Überlastschutz für die Strang- und Gleichstromhauptkabel bzw. Leitungen des PV-Generators darf entfallen, wenn die Dauerstrombelastbarkeit mindestens für den 1,25fachen Wert ausgelegt ist. Alle Gleichstromkabel und -leitungen sind so zu verlegen, dass das Risiko eines Kurz- oder Erdschlusses minimiert wird. Dieses kann beispielsweise durch die Verwendung von Einleiterkabeln geschehen Auf der Wechselspannungsseite muss der Kurzschlussschutz durch entsprechende Schutzeinrichtungen an der Anschlussstelle der Wechselspannungsseite sichergestellt sein.
Trennen, Schalten und Steuern
Für Wartungsarbeiten am Wechselrichter müssen auf der Gleich- und auf der Wechselspannungsseite Einrichtungen zum Trennen vorgesehen werden. Alle Anschlusskästen der PV-Anlage, die nach dem Trennen vom Wechselrichter noch unter Spannung stehen können, müssen mit entsprechenden Warnhinweisen versehen sein.
Weitere Details dazu können den in der Norm enthaltenen Schaltungsbeispielen entnommen werden.