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DIN VDE 0100-710 Beiblatt 1 (VDE 0100-710 Beiblatt 1): 2014-06

Veröffentlicht: 8. Juli 2014 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-710: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Medizinisch genutzte Bereiche; Beiblatt 1: Erläuterungen zur Anwendung der normativen Anforderungen aus DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2012-10

Die DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710): 2012-10 beschreibt elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen. Durch diese Norm wird die Sicherheit für Patienten und das medizinische Personal sichergestellt. Die Anforderungen beziehen sich hauptsächlich auf Krankenhäuser, Privatkliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Versorgungszentren und zweckbestimmte medizinisch genutzte Räume in Arbeitsstätten.

In dem neu erschienenen Beiblatt 1 wurden Begriffe zur ursprünglichen Norm geändert, bzw. neu aufgenommen. Zum Beispiel wurde im Abschnitt „Stromversorgungen“ neue Aussagen zu Stromversorgungen für Sicherheitszwecke getroffen.

Der Abschnitt gehört zu dem Teil des Normenwerkes welches auf grundsätzliche Aussagen eingeht. Die Stromversorgung für Sicherheitszwecke wird immer automatisch umgeschaltet. Der hier verwendete Begriff „Erleichterung“ bezieht sich auf die ständige Nutzung, Wartung und Pflege sowie die erforderliche regelmäßige Prüfung. Die Stromversorgung sollte also leicht möglich sein. Dafür ist bereits mit der Planung zu sorgen. Notwendig wird eine gute Übersichtlichkeit und eine regelmäßige Prüfung ohne Beeinträchtigung der medizinischen Einrichtungen.

Die Versorgung der Niederspannungshauptverteilung und Gebäudehauptverteilung wird immer mit zwei voneinander unabhängigen, getrennten Stromwegen aufgebaut. Einen Unterscheidung in „aktives“ und „passives“ SV-System, wie in DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 noch möglich, gibt es nicht mehr. Da sich das „aktive“ SV-System als das vorteilhaftere System bewährt hat.

Für Endstromkreise aus dem TN-S-System, die über einen Fehlerstrom-Schutzschalter  30 mA versorgt werden, ist ein Festanschluss  vorzusehen. Dadurch wird eine unerwünschte Abschaltung verhindert.

Bezüglich der Aufstellung eines Verteilers zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche ist der Begriff „unmittelbare Nähe“ verwendet. Da dieser Verteiler unstrittig ein sehr wichtiges Betriebsmittel in der sicheren Versorgung des entsprechenden medizinisch genutzten Bereiches ist, wird diese „unmittelbare Nähe“ als im gleichen Geschoss und im gleichen Brandabschnitt wie der des zugehörigen medizinisch genutzten Bereichs verstanden.

Weitere umfassende Änderungen zum Thema Leuchten und Beleuchtungsanlagen, Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag, Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse, sowie zur Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel sind erläutert.