Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-709: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Marinas und ähnliche Bereiche
In dieser neu erschienenen Norm sind Anforderungen an Stromkreisen beschrieben, welche Wassersportfahrzeuge oder Hausboote in Marians versorgen. Eine Marina ist ein Hafen an dessen Anlegestellen Sportboote, Yachten oder Hausboote untergebracht sind. In dieser Norm werden die elektrischen Installationen zur Stromversorgung der Yachten und Sportboote beschrieben. Der Festanschluss von Hausbooten, die an den Marians anliegen, ist nicht beschrieben.
Für die Errichtung einer elektrischen Anlage an Marinas sollen zunächst die charakteristischen Merkmale festgelegt werden. Dazu werden der Verwendungszweck und der zugehörige Aufbau bestimmt. Weiter sind die äußeren Einflüsse auf die Anlage, sowie die Verträglichkeit der Betriebsmittel und die Möglichkeiten der Instandhaltung zu betrachten. Diese charakteristischen Merkmale bestimmen die Auswahl der Betriebsmittel und damit verbunden die einzusetzenden Schutzmaßnahmen.
Für eine wirtschaftliche und zuverlässige Planung der Anlage innerhalb der Grenzwerte für die Erwärmung und des Spannungsfalls ist die Ermittlung des maximalen Leistungsbedarfs von grundlegender Bedeutung. Bei der Ermittlung des maximalen Leistungsbedarfs einer Anlage oder eines Anlagenteils ist der Gleichzeitigkeitsfaktor zu berücksichtigen.
Die charakteristischen Merkmale der Stromversorgungen müssen durch Rechnung, Messung, Umfrage oder Besichtigung bestimmt werden. Diese Eigenschaften sind:
- Nennspannung;
- Stromart und Frequenz;
- zu erwartender Kurzschlussstrom am Speisepunkt der Anlage;
- Fehlerschleifenimpedanz des Versorgungssystems außerhalb der Anlage;
- Eignung im Hinblick auf die Anforderungen der Anlage, einschließlich des maximalen Leistungsbedarfs;
- Bauart und Bemessung der Überstrom-Schutzeinrichtung am Speisepunkt der Anlage.
Zum Schutz gegen den elektrischen Schlag sind die Regeln der VDE 0100-410 einzuhalten. Der Schutz durch Hindernisse und durch die Anordnung außerhalb des Schutzbereiches darf dabei nicht angewendet werden.
Wird die Schutzmaßnahme der Schutztrennung für die Versorgung der Wassersportfahrzeuge angewendet, ist der zu schützende Stromkreis von einem fest errichteten Trenntransformator zu versorgen. Der Schutzleiter der Stromversorgung zum Trenntransformator darf nicht mit dem Schutzleiteranschluss in der Steckdose, die das Wassersportfahrzeug versorgt, verbunden werden.