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DIN VDE 0100-708 (VDE 0100-708):2006-02: Errichten von Niederspannungsanlagen

Veröffentlicht: 19. Juni 2006 Kategorie: News
Teil 7: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
Hauptabschnitt 708: Elektrische Anlagen von Campingplätzen
Die neu herausgegebene Norm - in Verbindung mit DIN VDE 0100-754 (VDE 0100-754) als Ersatz für DIN VDE 0100-708 (VDE 0100-708):1993-10 - legt die besonderen Anforderungen für den Teil der elektrischen Anlagen von Campingplätzen fest, die für die Stromversorgung von bewohnbaren Freizeitfahrzeugen, Caravans und Zelten vorgesehen sind.

Die Versorgungsspannung für die Versorgung von Freizeitfahrzeugen darf 230 V bei Einpha-sen-Wechselstrom bzw. 400 V bei Drehstrom nicht überschreiten. Bei Anwendung des TN-Systems ist dieses nur als TN-S-System zulässig.

Schutzarten der Betriebsmittel

Betriebsmittel, die im Freien in Bereichen mit Caravanstellplätzen errichtet werden, müssen wie folgt gegen äußere Einflüsse geschützt sein:
  • Auftreten von Wasser (AD4 - Spritzen): Schutz mindestens durch die Schutzart IPX4 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
  • Auftreten von festen Fremdkörpern (AE2 - kleine Fremdkörper): Schutz mindestens durch die Schutzart IP3X nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
  • mechanische Beanspruchung (AG3 - hohe Beanspruchung): Schutz mindestens durch die Schutzart IK08 nach DIN EN 50102 (VDE 0470-100) und
  • Steckdosen: Schutzart von Steckdosen mindestens IP44.
Kabel- und Leitungsanlagen

Für die Einspeisung der Stromversorgungseinrichtungen zur Versorgung der Fahrzeuge und Zelte sollten die Stromkreise möglichst unterirdisch in einer Tiefe von mindestens 0,6 m verlegt werden. Ausnahmen von dieser Verlegetiefe sind unter besonderen Bedingungen zulässig. Oberirdisch angeordnete Kabel und Leitungen sind in mindestens 3,5 m Höhe, in befahrbaren Bereichen in mindestens 6 m Höhe zu verlegen.

Als Verlängerungsleitungen sind nur Gummischlauchleitungen der Bauart H07RN-F oder in mindestens gleichwertiger Ausführung mit Industrie-Steckvorrichtungen zulässig. Die Länge der Verlängerungsleitungen darf 25 m bei einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu und einem Bemessungsstrom von 16 A nicht überschreiten. Bei höheren Bemessungsströmen ist der Querschnitt so zu wählen, dass bei einem Kurzschluss am Ende der Leitung ein sicheres Auslösen der Überstrom-Schutzeinrichtungen gewährleistet ist.

Schalt- und Steuergeräte

Die Stromversorgungseinrichtungen dürfen nicht mehr als 20 m vom Anschlusspunkt der zu versorgenden Fahrzeuge oder Zelte entfernt sein. Dabei sollten nicht mehr als vier Steckdosen in einem Verteiler zusammengefasst werden.
Die Steckdosen müssen mindestens 0,5 m über dem Boden angeordnet sein. Für jedes zu versorgende Fahrzeug und jedes Zelt muss mindestens eine Steckdose mit einer eigenen Überstrom-Schutzeinrichtung und einer eigenen vor geschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungs-Differenzstrom IΔN ≤  30 mA zur Verfügung stehen.