Hauptabschnitt 708: Elektrische Anlagen von Campingplätzen
Die Versorgungsspannung für die Versorgung von Freizeitfahrzeugen darf 230 V bei Einpha-sen-Wechselstrom bzw. 400 V bei Drehstrom nicht überschreiten. Bei Anwendung des TN-Systems ist dieses nur als TN-S-System zulässig.
Schutzarten der Betriebsmittel
Betriebsmittel, die im Freien in Bereichen mit Caravanstellplätzen errichtet werden, müssen wie folgt gegen äußere Einflüsse geschützt sein:
- Auftreten von Wasser (AD4 - Spritzen): Schutz mindestens durch die Schutzart IPX4 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
- Auftreten von festen Fremdkörpern (AE2 - kleine Fremdkörper): Schutz mindestens durch die Schutzart IP3X nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
- mechanische Beanspruchung (AG3 - hohe Beanspruchung): Schutz mindestens durch die Schutzart IK08 nach DIN EN 50102 (VDE 0470-100) und
- Steckdosen: Schutzart von Steckdosen mindestens IP44.
Für die Einspeisung der Stromversorgungseinrichtungen zur Versorgung der Fahrzeuge und Zelte sollten die Stromkreise möglichst unterirdisch in einer Tiefe von mindestens 0,6 m verlegt werden. Ausnahmen von dieser Verlegetiefe sind unter besonderen Bedingungen zulässig. Oberirdisch angeordnete Kabel und Leitungen sind in mindestens 3,5 m Höhe, in befahrbaren Bereichen in mindestens 6 m Höhe zu verlegen.
Als Verlängerungsleitungen sind nur Gummischlauchleitungen der Bauart H07RN-F oder in mindestens gleichwertiger Ausführung mit Industrie-Steckvorrichtungen zulässig. Die Länge der Verlängerungsleitungen darf 25 m bei einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu und einem Bemessungsstrom von 16 A nicht überschreiten. Bei höheren Bemessungsströmen ist der Querschnitt so zu wählen, dass bei einem Kurzschluss am Ende der Leitung ein sicheres Auslösen der Überstrom-Schutzeinrichtungen gewährleistet ist.
Schalt- und Steuergeräte
Die Stromversorgungseinrichtungen dürfen nicht mehr als 20 m vom Anschlusspunkt der zu versorgenden Fahrzeuge oder Zelte entfernt sein. Dabei sollten nicht mehr als vier Steckdosen in einem Verteiler zusammengefasst werden.
Die Steckdosen müssen mindestens 0,5 m über dem Boden angeordnet sein. Für jedes zu versorgende Fahrzeug und jedes Zelt muss mindestens eine Steckdose mit einer eigenen Überstrom-Schutzeinrichtung und einer eigenen vor geschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungs-Differenzstrom IΔN ≤ 30 mA zur Verfügung stehen.