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DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706):2007-10

Veröffentlicht: 17. April 2008 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-706: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit

Die neu herausgegebene Norm - als Ersatz für DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706):1992-06 - enthält Anforderungen für fest angebrachte Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen, wo die Bewegungsfreiheit von Personen eingeschränkt ist. Sie gilt ebenfalls für Stromquellen, die für die Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln innerhalb von solchen Bereichen eingesetzt werden.

Ein leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit im Sinne dieser Norm ist eine Umgebung,
  • dessen Begrenzungen im Wesentlichen aus Metallteilen oder sonstigen leitfähigen Teilen bestehen und
  • eine Person mit ihrem Körper großflächig mit der umgebenden Begrenzung in Berührung kommt und
  • die Möglichkeiten zur Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt sind.
Dazu gehören beispielsweise Arbeiten in Schaltzellen, auf Freileitungsgittermasten, auf Stahlkonstruktionen, in Kesseln usw.

Schutz gegen elektrischen Schlag
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind abhängig von der Art der zu versorgenden Stromkreise und Verbrauchsmittel. Es sind folgende Maßnahmen anzuwenden:

  • 1. Für handgehaltene Werkzeuge und tragbare Betriebsmittel
    • SELV oder
    • Schutztrennung mit der Versorgung eines einzigen Betriebsmittels.

  • 2. Für handgehaltene Leuchten
    • SELV

  • 3. Für fest angebrachte Betriebsmittel
    • automatische Abschaltung der Stromversorgung mit zusätzlichem Schutzpotentialausgleich unter Einbeziehung der Körper und der leitfähigen Teile im Bereich der begrenzten Bewegungsfreiheit oder
    • SELV oder
    • PELV mit Potentialausgleich unter Einbeziehung der Körper, der leitfähigen Teile und der Erde im Bereich der begrenzten Bewegungsfreiheit oder
    • Schutztrennung mit der Versorgung eines einzigen Betriebsmittels oder
    • Verwendung von Betriebsmitteln der Schutzklasse II und zusätzlichem Schutz der Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungs-Differenzstrom I N ≤ 30 mA.
Die Stromquellen für SELV, PELV und Schutztrennung müssen außerhalb der leitfähigen Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit angeordnet werden. Ausnahmen bestehen für Stromquellen, die Teil der fest installierten elektrischen Anlagen innerhalb der gefährdeten Bereiche sind.