Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Baustellen
- Bauarbeiten an Neubauten,
- Reparatur, Umbau, Erweiterung oder Abbruch vorhandener Bauwerke oder Teilen davon,
- Erdarbeiten und
- ähnliche Arbeiten.
- für Anlagen aus dem Anwendungsbereich der DIN VDE 0168, wenn dabei Betriebsmittel ähnlicher Art wie im Tagebau verwendet werden und
- für Anlagen in Verwaltungsräumen von Baustellen, wie z. B. Büros, Umkleideräume, Sitzungsräume, Kantinen, Restaurants, Schlafräume, Toiletten. In solchen Räumen sind die allgemeinen Festlegungen der Normenreihe DIN VDE 0100 zu beachten.
- fest errichtete Anlagen, die auf Schaltgerätekombinationen begrenzt sind, die die Hauptschaltgeräte und Hauptschutzeinrichtungen enthalten (Baustromverteiler nach DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) und
- die beweglichen oder transportablen elektrischen Betriebsmittel, die auf der Lastseite der vorstehend genannten Schaltgerätekombinationen angeschlossen sind.
Schutz gegen elektrischen Schlag
Auf Baustellen müssen alle Stromkreise mit einem Bemessungsstrom von ≤ 32 A zur Versorgung von Steckdosen oder zur Versorgung von Betriebsmitteln, die in der Hand gehalten werden, durch eine der folgenden Maßnahmen geschützt sein:
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I N ≤ 30 mA,
- Kleinspannung SELV oder PELV oder
- Schutztrennung, wobei jede Steckdose oder jedes Betriebsmittel durch eine eigene Stromquelle oder aus separaten Wicklungen eines Transformators gespeist werden muss.
Für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom > 32 A sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I N ≤ 500 mA zulässig. Schaltgerätekombinationen
Alle auf Baustellen verwendeten Schaltgerätekombinationen müssen den Anforderungen der DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) "Besondere Anforderungen an Baustromverteiler" entsprechen. Für Steckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom > 16 A sind ausschließlich Industriesteckvorrichtungen nach DIN EN 60309-2 (VDE 0623-20) einzusetzen.
In der Einspeisung der Schaltgerätekombinationen müssen Einrichtungen zum Trennen vorhanden sein, die in der Aus-Stellung gegen unbefugtes Schalten, z. B. durch ein Vorhängeschloss, gesichert werden können.
Kabel- und Leitungsanlagen
Flexible Leitungen auf Baustellen müssen mindestens der Bauart H07RN-F entsprechen. Kunststoffschlauchleitungen sind auf keinen Fall zulässig. Bei oberirdisch verlegten und frei gespannten Leitungen sowie bei Kreuzungen von Verkehrswegen muss ein ausreichender Schutz gegen mechanische Beschädigungen sicher gestellt sein.
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen Zusätzlich zu der vorstehend beschriebenen Norm sind für elektrische Anlagen auf Baustellen die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen anzuwenden. Dazu zählt unter anderem die BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen". Diese Informationsschrift enthält neben den Anforderungen an die ortsfesten Installationen zusätzliche Anforderungen an ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, wie z. B. Leitungsroller, handgeführte Elektrowerkzeuge, Leuchten usw. Weiter werden Hinweise zur Instandsetzung, Wartung und Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel gegeben.
Die BGI 608 steht bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik unter der Internetadresse http://www.bgfe.de/praev/praev_bginformation.html zum kostenlosen Download zur Verfügung.