Veröffentlicht: 26. März 2012
Kategorie: News
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-702: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
Diese neu erschienende Norm, als Ersatz für DIN VDE 0100-702 (VDE 0100-702):2003-11, beschreibt die besonderen Anforderungen für elektrische Anlagen in Becken von Schwimmbädern, Planschbecken und Springbrunnen sowie deren umgebenden Bereiche. Bereiche die zu ähnlichen Zwecken wie Schwimmen, Planschen oder Betreten geeignet sind fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm. Solche Bereiche können natürliche Gewässer, Baggerseen, Küstenstrände, Schwimmteiche oder andere begehbare Becken sein. Für Becken in medizinisch genutzten Bereichen können weitergehende Anforderungen gelten.
Aufgrund des herabgesetzten Körperwiderstandes und der guten leitfähigen Verbindung zur Erde, ist in solchen Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung bei elektrischem Schlag zu rechnen. Aus diesem Grunde sind weitergehende Bestimmungen, neben den allgemeingültigen Installationsvorschriften, notwendig.
Die Anforderungen an die elektrischen Installationen in den Wasserbecken und der Umgebung werden in Abhängigkeit einer Bereichseinteilung, ähnlich wie beim Badezimmer, beschrieben. Die Einteilung der Bereiche erfolgt in Abhängigkeit der Beckenart und der baulichen Umgebung in drei Bereiche.
Der Bereich 0 umfasst das innere des Beckens.. Aussparungen in Wänden oder Fußböden die mit Wasser geflutet werden können, wie z.B. Überlaufrinnen oder Skimmer, zählen mit zum Bereich 0. Weiter gehören in diesen Bereich Becken zur Fußreinigung und das innere von Wasserfontänen oder Wasserfällen.
Der Bereich 1 schließt an die Grenzen des Bereichs 0 an. Vom inneren Rand des Beckens, im Aufenthaltsbereich der sich aufhaltenden Personen, wird ein Bereich mit einer Breite von 2m und einer Höhe von 2,5m definiert. Der Aufenthaltsbereich kann sich durch Startblöcke, Rutschen, Umrandungen oder Sprungbretter erhöhen, dieses ist bei der Bereichseinteilung entsprechend zu Berücksichtigen. Die Breite des Bereiches kann durch feste Abtrennung wie z. B. Mauern mit einer Mindesthöhe von 2,5m begrenzt werden.
Der Bereich 2 schließt an die Grenzen des Bereichs 1, mit einer Breite von 1,5 m und einer Höhe von 2,5 m an. Der Bereich kann wie der Bereich 1 durch feste Abtrennungen früher enden. Bei der Bereichseinteilung ist das sog. Fadenmaß bei Wandöffnungen oder Wandenden zu Berücksichtigen. Bei Springbrunnen mit nicht begehbaren Becken entfällt der Bereich 2.

Im Bild 1 ist die Einteilung der einzelnen Bereiche dargestellt.
Schutzmaßnahmen
Für den Schutz gegen elektrischen Schlag sind in Abhängigkeit der Bereichseinteilung die Schutzmaßnahmen und die Betriebsmittel entsprechend auszuwählen. In den Bereichen 0 und 1 ist der Schutz durch Schutzkleinspannung (SELV) mit einer Nennspannung von maximal 12V Wechselspannung oder 30V Gleichspannung erlaubt. Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 angeordnet werden. Wird die Stromquelle im Bereich 2 errichtet, ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA für die Stromversorgungsseite erforderlich.
Im Bereich 2, dürfen folgende Schutzmaßnahmen zur Anwendung kommen, Schutz durch Kleinspannung (SELV), Automatische Abschaltung der Stromversorgung mit dem zusätzlichen Schutz durch einen Fehlerstromschutz-Schalter mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA sowie Schutztrennung für ein Verbrauchsmittel, wobei der Trenntransformator außerhalb der Bereich 0 und 1 installiert sein muss.
Die elektrischen Betriebsmittel müssen für die Umgebungsbedingungen in den jeweiligen Bereichen geeignet sein. Im Bereich 0 ist die Mindestschutzart IP X5 für den Einsatz von Strahlwasser zu Reinigungszwecken und IPX8 für das Untertauchen unter normalen Betriebsbedingungen erforderlich. Die Schutzart IPX5 schliesst nicht automatisch die Schutzart IPX8 mit ein, so dass beide Angaben auf dem Betriebsmittel vorhanden sein müssen. Im Bereich 1 und 2 ist die Schutzart IPX4 oder IP X5 bei Strahlwasser zu wählen. im Bereich 2 darf im Innenbereich die Schutzart IP2X gewählt werden, wenn keine Reinigung mit Strahlwasser erfolgt.
Alle fremden leitfähigen Teile in den Bereichen 0, 1 und 2 sind über den Schutzpotentialausgleichsleiter miteinander zu verbinden. Außerdem müssen die Schutzleiter in den Leitungen und Kabeln mit dem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich verbunden werden. Diese Verbindung kann im Verteiler, in einer Installationsdose oder in einem elektrischen Betriebsmittel hergestellt werden.
Die Norm enthält weitere Anforderungen zur Auswahl und Errichtung der Kabel- und Leitungsanlage, der Schalt- und Steuergeräte sowie anderer elektrischer Betriebsmittel in Abhängigkeit der Bereichseinteilung.
Aufgrund des herabgesetzten Körperwiderstandes und der guten leitfähigen Verbindung zur Erde, ist in solchen Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung bei elektrischem Schlag zu rechnen. Aus diesem Grunde sind weitergehende Bestimmungen, neben den allgemeingültigen Installationsvorschriften, notwendig.
Die Anforderungen an die elektrischen Installationen in den Wasserbecken und der Umgebung werden in Abhängigkeit einer Bereichseinteilung, ähnlich wie beim Badezimmer, beschrieben. Die Einteilung der Bereiche erfolgt in Abhängigkeit der Beckenart und der baulichen Umgebung in drei Bereiche.
Der Bereich 0 umfasst das innere des Beckens.. Aussparungen in Wänden oder Fußböden die mit Wasser geflutet werden können, wie z.B. Überlaufrinnen oder Skimmer, zählen mit zum Bereich 0. Weiter gehören in diesen Bereich Becken zur Fußreinigung und das innere von Wasserfontänen oder Wasserfällen.
Der Bereich 1 schließt an die Grenzen des Bereichs 0 an. Vom inneren Rand des Beckens, im Aufenthaltsbereich der sich aufhaltenden Personen, wird ein Bereich mit einer Breite von 2m und einer Höhe von 2,5m definiert. Der Aufenthaltsbereich kann sich durch Startblöcke, Rutschen, Umrandungen oder Sprungbretter erhöhen, dieses ist bei der Bereichseinteilung entsprechend zu Berücksichtigen. Die Breite des Bereiches kann durch feste Abtrennung wie z. B. Mauern mit einer Mindesthöhe von 2,5m begrenzt werden.
Der Bereich 2 schließt an die Grenzen des Bereichs 1, mit einer Breite von 1,5 m und einer Höhe von 2,5 m an. Der Bereich kann wie der Bereich 1 durch feste Abtrennungen früher enden. Bei der Bereichseinteilung ist das sog. Fadenmaß bei Wandöffnungen oder Wandenden zu Berücksichtigen. Bei Springbrunnen mit nicht begehbaren Becken entfällt der Bereich 2.

Im Bild 1 ist die Einteilung der einzelnen Bereiche dargestellt.
Schutzmaßnahmen
Für den Schutz gegen elektrischen Schlag sind in Abhängigkeit der Bereichseinteilung die Schutzmaßnahmen und die Betriebsmittel entsprechend auszuwählen. In den Bereichen 0 und 1 ist der Schutz durch Schutzkleinspannung (SELV) mit einer Nennspannung von maximal 12V Wechselspannung oder 30V Gleichspannung erlaubt. Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 angeordnet werden. Wird die Stromquelle im Bereich 2 errichtet, ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA für die Stromversorgungsseite erforderlich.
Im Bereich 2, dürfen folgende Schutzmaßnahmen zur Anwendung kommen, Schutz durch Kleinspannung (SELV), Automatische Abschaltung der Stromversorgung mit dem zusätzlichen Schutz durch einen Fehlerstromschutz-Schalter mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA sowie Schutztrennung für ein Verbrauchsmittel, wobei der Trenntransformator außerhalb der Bereich 0 und 1 installiert sein muss.
Die elektrischen Betriebsmittel müssen für die Umgebungsbedingungen in den jeweiligen Bereichen geeignet sein. Im Bereich 0 ist die Mindestschutzart IP X5 für den Einsatz von Strahlwasser zu Reinigungszwecken und IPX8 für das Untertauchen unter normalen Betriebsbedingungen erforderlich. Die Schutzart IPX5 schliesst nicht automatisch die Schutzart IPX8 mit ein, so dass beide Angaben auf dem Betriebsmittel vorhanden sein müssen. Im Bereich 1 und 2 ist die Schutzart IPX4 oder IP X5 bei Strahlwasser zu wählen. im Bereich 2 darf im Innenbereich die Schutzart IP2X gewählt werden, wenn keine Reinigung mit Strahlwasser erfolgt.
Alle fremden leitfähigen Teile in den Bereichen 0, 1 und 2 sind über den Schutzpotentialausgleichsleiter miteinander zu verbinden. Außerdem müssen die Schutzleiter in den Leitungen und Kabeln mit dem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich verbunden werden. Diese Verbindung kann im Verteiler, in einer Installationsdose oder in einem elektrischen Betriebsmittel hergestellt werden.
Die Norm enthält weitere Anforderungen zur Auswahl und Errichtung der Kabel- und Leitungsanlage, der Schalt- und Steuergeräte sowie anderer elektrischer Betriebsmittel in Abhängigkeit der Bereichseinteilung.