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DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560): 2013-10

Veröffentlicht: 29. Oktober 2013 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Diese als Ersatz für die DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2011-03 neu herausgegebene Norm beschreibt Anforderungen elektrischer Anlagen  für Sicherheitszwecke. Solche Anlagen haben die Aufgabe Funktionen von elektrischen Betriebsmitteln aufrecht zu erhalten, die der Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren dienen. Auch die Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln wird durch diese Norm geregelt.

Beispiele elektrischer Anlagen die dem Sicherheitszwecke dienen sind Not- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Feuerlöschpumpen oder Feuerwehraufzüge. Gefahrenmeldeanlagen, wie z. B. Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen und Einbruchmeldeanlagen, Evakuierungs- oder Entrauchungsanlagen. Ebenso wichtige medizinische Systeme sind in dieser Gruppe eingeschlossen.

An Einrichtungen für Sicherheitszwecke sind Anforderungen gestellt, dass ihre Funktion zu jeder Zeit erhalten bleibt. Auch während eines Ausfalls der Haupt- oder lokalen Versorgung und im Brandfall. Um diesen Anforderungen zu genügen, werden besondere Stromquellen, Betriebsmittel, Stromkreise und Kabel- und Leitungsanlagen erforderlich.  

Einrichtungen, die auch im Brandfall ihre Funktion erfüllen, haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen. Dafür sind Stromquellen zu einzusetzen, die eine Stromversorgung für eine ausreichende Dauer sicherstellen. Alle in diesen Anlagen verwendeten Betriebsmittel müssen eine gewisse Feuerbeständigkeit aufrechterhalten. Die Stromquelle für Sicherheitszwecke ist im Allgemeinen zusätzlich zur normalen Stromversorgung vorhanden.

Die Notwendigkeit, Kabel- und Leitungsanlagen für den Betrieb im Brandfall (mit Funktionserhalt) vorzusehen und deren Ausführung sind durch gesetzliche Vorschriften der Länder der Bundesrepublik Deutschland geregelt. In Zweifelsfällen ist die Bauaufsichtsbehörde zu konsultieren.

Ist die Schutzmaßnahme  „automatische Abschaltung der Stromversorgung“ als Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag angewendet, so sind Schutzmaßnahmen ohne automatische Abschaltung beim ersten Fehler zu bevorzugen. In IT-Systemen müssen Isolationsüberwachungseinrichtungen dafür vorgesehen werden, die einen ersten Fehler akustisch und optisch anzeigen. Störungen im Steuerungs- oder Bussystem der elektrischen Anlage darf nicht die Funktion der Einrichtungen für Sicherheitszwecke beeinträchtigen.

Als Stromquellen in Anlagen für Sicherheitszwecke dienen z.B. wieder aufladbare Batterien oder Generatoren. Ein duales System, eine separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz welches von der normalen Einspeisung unabhängig ist, darf auch verwendet werden.