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DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534):2009-02

Veröffentlicht: 26. Januar 2010 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 5-53: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Trennen, Schalten und Steuern; Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)

Die neu herausgegebene Norm – als Ersatz für DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534):1999-04 – enthält Anforderungen für die Auswahl und Errichtung von Überspannung-Schutzeinrichtungen in elektrischen Anlagen. Mit diesen Maßnahmen sollen Überspannungen, die infolge atmosphärischer Entladungen (Blitzeinschläge) oder durch Schalthandlungen entstehen, soweit begrenzt werden, dass sie nicht zu Schäden führen.

Mit dem Erscheinen dieser Norm sind erstmals die Anforderungen für die Auswahl und das Errichten von Überspannung-Schutzeinrichtungen in einer Errichtungsnorm nach DIN VDE 0100 zusammengefasst.

Weitere Entscheidungskriterien sind enthalten in
  • DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2007-06,
  • DIN EN 62305-1 (VDE 0185-1):2006-10,
  • DIN EN 62305-3 (VDE 0185-3):2006-10 und
  • DIN EN 62305-4 (VDE 0185-4):2006-10.
Das Errichten von Überspannung-Schutzeinrichtungen orientiert sich im Wesentlichen an dem Schutzzonen- Konzept nach DIN EN 62305-4 (VDE 0185-4):2006-10. Danach werden an allen Übergängen der Schutzzonen, abhängig von dem Gefährdungspotential und den Planungen, Überspannung- Schutzeinrichtungen (ÜSE) der Anforderungsklassen Typ 1, Typ 2 oder Typ 3 eingesetzt.

Im Einzelnen werden dazu folgende Punkte in der vorliegenden Norm behandelt:
  • Einsatz von Überspannung-Schutzeinrichtungen im TN-, TT- und IT-System,
  • Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen nach den Betriebsspannungen, Bemessungsstoßspannungen für Betriebsmittel und Überspannungskategorien,
  • Schutz der Überspannung-Schutzeinrichtungen bei Überstrom,
  • Schutz bei indirektem Berühren in TN-, TT- und IT-Systemen mit Überspannung-Schutzeinrichtungen (in TT-Systemen sind die Schutzeinrichtungen der Klassen Typ 1 und Typ 2 in Energieflussrichtung vor dem RCD anzuordnen),
  • Anschlussleitungen zu den Überspannung-Schutzeinrichtungen (Länge für L/N und PE zusammen möglichst < 0,5 m, jedoch maximal 1 m),
  • Messung des Isolationswiderstandes in Anlagen mit Überspannung-Schutzeinrichtungen,
  • Kennwerte der Überspannung-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklassen Typ 1, Typ 2 und Typ 3 (Blitzstromtragfähigkeit, Nennableitstoßstrom, Leerlauf-Stoßspannung),
  • Koordination von Überspannung-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklassen Typ 1, Typ 2 und Typ 3 untereinander. Dazu sind Abstimmungen zwischen Errichter, Hersteller der Überspannung-Schutzeinrichtungen sowie Hersteller der zu schützenden Betriebsmittel erforderlich.
Die im Anhang der Norm dargestellten Errichtungsbeispiele von Überspannung-Schutzeinrichtungen in verschiedenen Netzsystemen geben dem Praktiker Hinweise zum Einbau und zum Anschluss der Schutzeinrichtungen. Die „3+1“-Schaltung sollte bevorzugt eingesetzt werden, da sich diese in jedem Netzsystem installieren lässt. Die Verdrahtung sollte in der sog. V-Verdrahtung erfolgen, da hierdurch die Unwirksamkeit der Überspannung-Schutzeinrichtungen durch zu lange Anschlussleitungen ausgeschlossen wird. Die Überspannung-Schutzeinrichtung sollte vor der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) eingebaut werden, da es ansonsten zu Fehlauslösungen kommen kann und die ÜSE nicht mehr an Spannung liegt und unwirksam ist.