Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-44: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
Die Neuausgabe der Norm beschreibt Anforderungen für den Schutz elektrischer Anlagen bei transienten Überspannungen hervorgerufen durch atmosphärische Einflüsse. Diese Einflüsse können über das Stromversorgungsnetz übertragen werden als direkte oder indirekte Blitzeinschläge in das Versorgungssystem oder durch transiente Überspannungen infolge einer Schalthandlung.
Eine transiente Überspannung durch atmosphärische Einflüsse ist abhängig von den Faktoren der Art eines Stromversorgungsnetzes. Damit wird abgefragt ob es sich um ein Erdkabel oder eine Freileitung handelt. Weitere Faktoren sind das vorhanden sein einer Überspannungs-schutzeinrichtung (SPD) und die Nennspannung des Versorgungnetzes.
Ein Schutz gegen transiente Überspannungen wird durch die Integration von Überspannungs-Schutzeinrichtungen erreicht. Ist die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in der Niederspannungsanlage erforderlich, dann wird die Errichtung von zusätzlichen Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) auch für andere Systeme, wie zum Beispiel Telekommunikationsleitungen, empfohlen.
Zur DIN VDE 0100-443 aus dem Jahr 2007-06 wurden einige Veränderungen vorgenommen. So werden unter anderem zukünftig die Überspannungsschutzeinrichtungen mit dem Kürzel „SPD“ (Surge Prtoective Devise) gekennzeichnet und löst damit die Bezeichnung „ÜSE“ ab. Durch den Anwendungsbereich der Norm werden nun auch direkte Blitzeinschläge in die Versorgungsleitungen durch den Einbau von SPDs vom Typ 1 berücksichtigt.
Entscheidungskriterien, wann Überspannungsschutzeinrichtungen in einer Anlage verwendet werden müssen, wurden überarbeitet. So ist der Schutz gegen transiente Überspannungen in elektrischen Anlagen einzusetzen, wo durch eine Überspannung Menschleben in Gefahr geraten. Zum Beispiel in Anlagen für Sicherheitszwecke oder in medizinisch genutzten Bereichen. In öffentlichen Einrichtungen und Kulturbesitz, wie in Telekommunikationszentren oder Museen. Weiter ist die Verwendung in Gebäuden mit Gewerbe- und Industrieaktivitäten, Hotels, Banken Industriebetriebe vorgesehen.
SPDs werden weiter in Einrichtungen mit Ansammlungen von Personen vorgeschrieben. Hierzu zählen große Gebäude, Büros oder Schulen. Neu ist hingegen die Forderung des Überspannungsschutzes in Wohngebäuden oder kleinen Büros zu integrieren. Hier besteht die Forderung sobald Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II verbaut sind. Es ist davon auszugehen, dass in Wohngebäuden grundsätzlich Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II an die feste Installation angeschlossen werden. Der Schutz bei transienten Überspannungen sollte auch bei feuergefährdeten Betriebsstätten berücksichtigt werden.