Sicherheit von Maschinen Not-Halt - Gestaltungsleitsätze
Die neu herausgegebene Norm – als Ersatz für DIN EN 418 (1993-01) – legt funktionale Anforderungen und Gestaltungsleitsätze für Not-Halt-Einrichtungen unabhängig von der Art der verwendeten Energie für die Steuerfunktionen fest.
Behandelt werden in der Norm nicht die Funktionen zur Erhöhung der Sicherheit oder zur Abwendung von Gefahrensituationen wie die Umkehr oder das Begrenzen von Bewegungen, das Abweisen, Abschirmen oder Bremsen, die ebenfalls Teil der Not-Halt-Funktion sein können.
Unter einem Not-Halt wird eine Funktion verstanden,
- die Gefährdungen für Personen und Schäden an einer Maschine oder an laufenden Arbeiten abwenden oder mindern soll und die
- durch eine einzige Handlung einer Person auszulösen ist.
Gefährdungen in diesem Sinne sind beispielsweise auftretende Fehlfunktionen der Maschine, unakzeptable Eigenschaften des zu bearbeitenden Materials, Fehlbedienungen und/oder sonstige menschliche Fehler.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen an den Not-Halt
Die Funktion der Not-Halt-Einrichtung muss jederzeit verfügbar sein und muss Vorrang vor allen anderen Funktionen und Betriebsweisen einer Maschine haben. Eine Beeinflussung der vorgesehenen Stillsetzung nach Betätigung des Not-Halts darf in keiner Weise möglich sein. Nach Betätigen muss die Maschine selbsttätig ohne Eingriff von Personen in geeigneter Weise stillgesetzt werden, ohne dass zusätzliche Gefährdungen entstehen. Dazu kann ein Weiterbetrieb von Hilfseinrichtungen, wie z. B. von Bremsen oder magnetischen Spannvorrichtungen notwendig sein.
Die Not-Halt-Funktion muss einer der folgenden Stoppkategorien entsprechen:
- Stopp-Kategorie 0 – Stillsetzen durch sofortiges Unterbrechen der Energiezufuhr oder mechanische Trennung zwischen Gefahr bringenden Teilen und ihren Antriebselementen.
- Stopp-Kategorie 1 – Gesteuertes Stillsetzen um den Halt zu erreichen und nach erreichtem sicheren Zustand Unterbrechung der Energiezufuhr durch Abschalten oder Entkuppeln bzw. durch Absperren der pneumatischen oder hydraulischen Energiezufuhr.
Die im Einzelfall anzuwendende Stopp-Kategorie muss durch eine entsprechende Risikoanalyse festgelegt werden.
Nach der Auslösung der Not-Halt-Funktion muss die Wirkung bis zur manuellen Rückstellung erhalten bleiben. Die Rückstellung darf nur an dem Ort erfolgen, an dem die Auslösung vorgenommen wurde. Sie darf nicht zum Wiederingangsetzen der Maschine führen, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglichen.
Anforderungen an Not-Halt-Geräte
Not-Halt-Geräte müssen an jedem Bedienstand so angebracht sein, dass sie für Personen leicht erreichbar und leicht zu betätigen sind.
Als Betätigungsteile dürfen Pilztaster, Drähte oder Seile, Griffe und in besonderen Fällen Fußschalter ohne Schutzhaube eingesetzt werden. Das Stellteil muss rot gekennzeichnet und wenn möglich vor einem gelben Hintergrund angebracht sein. Drähte und Seile als Betätigungseinrichtungen sollten zusätzlich mit Markierungsfahnen versehen sein, um die Erkennbarkeit zu verbessern.
Bei Not-Halt-Geräten muss eine direkte Betätigung in Verbindung mit einer mechanischen Rastfunktion angewendet werden. Bei elektrischen Geräten ist eine Zwangsöffnung der Kontakte bei Betätigung des Bedienteils sicherzustellen.
Dort wo Markierungen für Not-Halt-Geräte vorgesehen sind, muss dafür folgendes Symbol verwendet werden:
Weitere spezielle Anforderungen an die Benutzung von Drähten und Seilen als Stellteil für Not-Halt-Einrichtungen können der Norm entnommen werden. Beispielsweise sind Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen durch den Bruch oder das Aushängen der Drähte und Seile zu verhindern.