Steckverbinder für Photovoltaik-Systeme - Sicherheitsanforderungen und Prüfungen
Der neu erschienene Normentwurf ist für Steckverbinder in Photovoltaikanlagen gültig, deren Bemessungsspannung und Bemessungströme bis DC 1500V, bzw. 125 A nicht übersteigen. Die Kontakte sind nach der Anwendungsklasse A ausgelegt.
Steckverbinder der Anwendungsklasse A können für den Gebrauch in dem freier Zugang erwartet werden kann, eingesetzt werden.
Die Steckverbinder sind für die Schutzklasse 2 ausgelegt.
Um die entsprechenden Prüfanforderungen anzuwenden, sind die Steckverbinder in der Herstellung entsprechend ihrer üblichen Verwendung, unter Berücksichtigung der Anwendungsklasse und ihrer Eigenschaften wie nachfolgend ausgeführt eingeteilt:
Bauform des Steckverbinders
- Freier Steckverbinder;
- Eingebauter Steckverbinder;
- Integrierter Steckverbinder.
Zusätzliche Kenngrößen
- Steckverbinder mit Zugentlastung;
- Schutzgrad des Steckverbinders;
- Steckverbinder für Betriebsmittel der Schutzklasse II;
- Nichtwiederanschließbarer Steckverbinder;
- Wiederanschließbarer Steckverbinder;
- Anschluss- und Verbindungsmethoden.
Für Steckverbinder sind für die elektrischen Bemessungsgrößen Spannung und Strom keine Werte festgelegt worden. Diese Werte müssen vom Hersteller angegeben werden.
Sie müssen für die dauerhafte Verwendung im Freien in einem Umgebungstemperaturbereich
von -40 °C bis +85 °C geeignet sein. Mehrpolige Steckverbinder sind so auszulegen, dass diese den Anforderungen an eine erdschluss- und kurzschlusssichere Verlegung entsprechen.
Auftretenden elektrischen, mechanischen, thermischen, korrosiven und witterungsbedingten Beanspruchungen haben die Steckverbinder standzuhalten. Für den Anwender oder für die Umwelt dürfen keine Gefährdungen entstehen.
Elektrische Verbindungen müssen so gebaut sein, dass der Kontaktdruck nicht über Isolierstoff, reinen Glimmer oder anderes, nicht weniger geeignetes Material übertragen wird. Ausgenommen hiervon ist Keramik.
Die Erfüllung dieser Anforderungen wird durch die Ausführung der in dieser Norm festgelegten Prüfungen nachgewiesen.