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DIN EN 62776 (VDE 0715-16): 2015-12

Veröffentlicht: 12. Januar 2016 Kategorie: News

Zweiseitig gesockelte LED-Lampen als Ersatz (Retrofit) für zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen – Sicherheitsanforderungen

In der neu erschienenen Norm werden Anforderungen an die Sicherheit und Austauschbarkeit für zweiseitig gesockelte LED Lampen mit G5 und G13 Sockeln erläutert. Diese dienen für den Ersatz von Leuchtstofflampen mit einer Bemessungsleistung bis 125 W bei einer Bemessungsspannung bis 250 V.

Diese LED Lampen erfordern im inneren der Leuchte keinerlei Veränderungen. Bestehende Leuchten, in die zweiseitig gesockelte LED-Lampen eingesetzt werden, können mit elektromagnetischen oder elektronischen Betriebsgeräten betrieben werden.

Zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen werden in großem Umfang in der Bürobeleuchtung, Straßenbeleuchtung, industrieller Beleuchtung und vielen anderen Anwendungen verwendet. Zweiseitige LED-Lampen sind als ein möglicher Ersatz für G5- oder G13-gesockelten Leuchtstofflampen vorgesehen. Diese Norm stellt sicher, dass der Wechsel von Leuchtstofflampen zu LED-Lampen und der entgegengesetzte Wechsel von der LED-Lampe zur Leuchtstofflampe mit sicheren LED-Lampen und unter festgelegten Austauschbedingungen vorgenommen werden kann.

Die Lampen sind so konstruiert und ausgelegt sein, dass sie im Gebrauch verlässlich arbeiten und keine Gefährdung für den Anwender oder die Umgebung bilden. An jedem Lampentyp werden Prüfungen durchgeführt um sicherzustellen, dass im Betrieb keine Gefahren von der Lampe ausgehen.

Die Lampen sind mit entsprechenden Aufschriften zu kennzeichnen. Auf der Lampe ist unter anderem die Leistung, die Bemessungsspannung und die Frequenz anzugeben. Eine Eignung für die Verwendung an Vorschaltgeräten ist aufzuzeigen. Ebenso der Hinweis auf einen LED Starterersatz. Auf der Verpackung der Leuchte erfolgt der Hinweis auf die Dimmbarkeit der Lampe und auf den Bemessungsstrom.

Zusätzlich zu den gegebenen Hinweisen müssen zweiseitig gesockelte LED-Lampen Informationen beigegeben sein, die alle notwendigen Schritte für das Ersetzen der Leuchtstofflampe durch eine LED-Lampe beschreiben. Auch für den  Ersatz des Starters. Alle nach dieser Norm geforderten Angaben  müssen entweder auf der Lampe, der Produktverpackung oder in den Produktinformationen des Herstellers angegeben sein, die mit der Lampe geliefert werden.

G5- und G13-Lampensockel stellen nicht das gleichzeitige Einsetzen beider Lampenenden sicher. Aus diesem Grund darf zwischen den beiden Lampenenden keine elektrische Verbindung während des Einsetzens bestehen. Wird die Lampe einseitig in die Sockel geführt, darf an dem anderen Ende der Lampe auf dem Sockel keine Spannung anliegen.

Zugängliche Schutzmaßnahmen, die unbeabsichtigt deaktiviert werden können und dadurch den Schutz gegen elektrischen Schlag aufheben, sind nicht erlaubt. Eine zugängliche Schutzmaßnahme könnte ein Knopf sein, der einen Schalter schließt, sobald die Lampe vollständig eingesetzt ist.