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DIN EN 62745 (VDE 0113-1-1): 2013-10

Veröffentlicht: 29. Oktober 2013 Kategorie: News

Sicherheit von Maschinen - Anforderungen für die Verbindung von kabellosen Steuerungen an Maschinen

Dieser Normenentwurf  stellt Anforderungen an die Kabellose Kommunikation zwischen einer Steuereinheit  und dem Steuersystem an einer elektrischen Maschine fest. Die kabellose Bedienung wird dabei mit Funk oder Infrarot umgesetzt.

Häufig wird der Teil des kabellosen Steuerungssystems als der „Sender“ bezeichnet, Der  Anlagenteil, der mit dem Maschinensteuerungssystem verbunden ist, wird als „Empfänger“ bezeichnet. Um jedoch die Möglichkeit einer bidirektionalen Kommunikation zu berücksichtigen, verweist diese Norm auf die einzelnen Teile als die „Remote-Station“ und die „Basisstation“.

Eine unbeabsichtigte Betätigung  der Remote-Station darf nicht zustande kommen. Durch Fallenlassen oder Auftreten auf ein Hindernis darf kein ungewollter Impuls auf die Steuerung ausgelöst werden. Eine Gefährdung für Mensch und Maschine wird dadurch ausgeschlossen.

Eine Datenübertragung zwischen der Remote-Station und der Basisstation hat verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Unter anderem hat das System eine fehlerfeie Übertragungs-zuverlässigkeit  liefern. die Fähigkeit einer kabellosen Steuereinheit eine Maschine zu steuern und Maschinendaten zu empfangen, muss entweder kontinuierlich oder in geeigneten Abständen automatisch überwacht werden.

Es sind Einrichtungen vorzusehen um die Stromversorgung der Remote-Station leicht unterbrechen oder entfernen zu können. Dadurch wird ein automatischer Stopp der Anlage ausgeführt. Eine Vorrichtung zur Trennung der Stromversorgung  wirkt  direkt auf den Hauptstromkreis und muss die Eigenschaft der Zwangsöffnung besitzen. Tragbare Remote-Station ist mit Mitteln, wie Schlüsselschaltern oder Zugriffscodierungen zu versehen. Dadurch wird eine unbefugte Nutzung, die zu gefährlichen Maschinenbewegungen führen kann, verhindert.

Das Einschalten der Remote-Station oder die Wiederherstellung der Kommunikation, z. B. nach

Unterbrechung der Stromversorgung oder Batterietausch, darf keine gefährlichen Maschinenbewegungen einleiten. Das Einleiten oder erneute Einleiten solcher Bewegungen muss eine anschließende bewusste Handlung erfordern. Z. B.  durch Loslassen und Betätigen eines Stellteils welches sich bereits im „EIN“-Zustand befindet. Die Basisstation darf nicht auf Befehlssignale reagieren, die zu gefährlichen Bewegungen führen können. Eine Übertragung von der Remote-Station muss beendet werden, sobald ein Fehler in der Remote-Station aufgedeckt wird, der zu falschen Signalen führen kann.

Eine installierte Anzeige zeigt die Signalübertragung von der Remote-Station zur Basisstation an. Dies geschieht in der Form eines  Leuchtmelders oder durch eine visuelle Displayanzeige. Die Basisstation darf Betriebssteuerbefehle nur zum Maschinensteuerungssystem übermitteln, sobald sie Signale empfängt, die die korrekte Adresse und einen gültigen Befehl enthalten.