Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen – Teil 1-1: Systemanforderungen – Allgemeines
Der vorliegende Teil der Norm legt Mindestanforderungen fest und beschreibt Empfehlungen für Videoüberwachungsanlagen. Anlagen dieser Art übernehmen Sicherungsaufgaben in Gebäuden oder auf Geländen. Beschrieben sind Leistungen und Funktionen, die zwischen dem Kunde, der Polizei und dem Installateur mit Hilfe einer Leistungsbeschreibung zu vereinbaren sind.
Eine Videoüberwachungsanlage besteht aus analogen und digitalen Geräten in Verbindung mit einer Software. Aufgrund des schnellen technischen Fortschrittes sind durch diese Norm keine einzelnen Funktionalitäten oder einzelne Geräte erläutert. Stattdessen ist eine gesamte Überwachungsanlage mit den entsprechenden Funktionen und den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Komponenten thematisiert.
Der Zweck eines Videoüberwachungssystems besteht darin, Bilder einer Szene zu erfassen und zu handhaben. Für den Nutzer wird dadurch eine Information für eine effektive Nutzung dargestellt. Das Gesamtpakt aus Videoüberwachungsgeräten und deren Verbindungen untereinander bezeichnet man als Videoumgebung.
Eine Videoumgebung ist hinsichtlich folgender drei Funktionen definiert. Die Bilderfassung beschreibt das Erzeugen von Videobildern. Die Übertragung und das Routing von Bildern und Steuerbefehlen ist über die einzelnen Verbindungen möglich. Die Darstellung, Speicherung und Analyse der Bilder erfolgt durch die Bildhandhabung.
Die oben aufgeführten Funktionen befinden sich in unterschiedlichen Hardware- oder Softwarekomponenten des Systems. Es ist zu beachten, dass diese Funktionen nicht notwendigerweise mit getrennten Geräten zusammenpassen müssen, da ein Gerät mehrere Funktionen ausüben kann.
So kann z. B. eine Netzwerkkamera das Bild erfassen (Bildferfassung), dieses zeitweise speichern (Bildhandhabung), es für die Videobewegungsmeldung analysieren (Bildverarbeitung) und über das Netzwerk übertragen (Verbindungen). Alternativ dazu können mehrere Geräte in einem System dieselbe Funktion ausüben.
Sind Schnittstellen zu anderen Systemen vorhanden, müssen Befehls- und Datenformate für alle Systeme im Einzelnen festgelegt werden. Systemschnittstellen ermöglichen den gegenseitigen und bequemen Zugriff auf Funktionen und Daten.
Um die erforderlichen Sicherheitsstufen in einem Videoüberwachungssystem anzugeben, sind diese in Sicherungsgrade eingestuft. Die Sicherungsgrade orientieren sich an einer Risikostufe, die sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit ein Vorfalls und einer möglichen Schadenshöhe ergibt.