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DIN EN 62561-1 VDE 0185-561-1): 2013-02

Veröffentlicht: 27. Februar 2013 Kategorie: News

Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 1: Anforderungen an Verbindungsbauteile

Diese als Ersatz für die DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201):2009-03 neu heraus gegebene Norm erläutert Anforderungen für Blitzschutzsystembauteile. Beschrieben sind Verbindungsbauteile die ein Teil des Blitzschutzsystems (LPS) darstellen. Verbindungsbauteile können Anschluss- und Überbrückungsbauteile, Verbinder, Ausdehnungsstücke und Messstellen sein.

Die Einteilung der Bauteile erfolgt in Klassen nach Ihrer Blitzstromtragfähigkeit. Das bedeutet Bauteile mit hoher Belastung fallen in die Klasse A. Für die Normale Belastung steht die Klasse N. Die Auswahl der Klassen erfolgt für die Errichtung eines Blitzschutzsystems durch den Hersteller.

Verbindungsbauteile müssen eine zuverlässige und beständige Leistungsfähigkeit zeigen. Der Hersteller von verbindungsbauteilen hat mindestens die nachfolgenden Informationen vorzusehen:
  • die Einteilung des Bauteils;
  • das empfohlene Anzugsdrehmoment;
  • den Bereich der Leitergrößen und -werkstoffe;
  • die Anschlussanordnung.
Die Verbindungsbauteile werden Typprüfungen unterzogen. Es werden praxisnahe Prüfungssituationen an den Bauteilen geschaffen. Das bedeutet, dass es keine Testmodelle gibt. Das Bauteil wird mit den gleichen Abmessungen, Leiterwerkstoffen und Anzugsdrehmomenten geprüft. Verbindungsbauteile für verschiedene Leiterwerkstoffe sind für alle Werkstoffe zu prüfen.

Alle durchzuführenden Prüfungen werden an neuen Prüflingen durchgeführt. Die Prüfungen werden an drei Prüflingen aus einer Fertigung abgenommen. Erst wenn die Anforderungen an allen Prüflingen erfüllt sind, gilt die Prüfung als bestanden. Fällt nur ein Prüfling aufgrund eines Fertigungsfehlers durch, sind alle Prüfvorgänge zu wiederholen.

Geprüft wird die Alterung des Bauteils unter einer Salznebelbehandlung. Anschließend erfolgt die Erprobung der elektrischen Leitfähigkeit. Hier wird ein hoher Prüfstrom über eine gewisse Zeit dem Verbinder zugeführt. In einer statisch-mechanischen Prüfung wird die Verbindungsfes-tigkeit überprüft. Diese Prüfung wird nicht bei Verbindern die in Beton eingebettet werden durchgeführt. Abschließend wird die Festigkeit der Kennzeichnung auf dem Verbinder festgestellt.

Alle Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll schriftlich festgehalten.