Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Eine Blitzschutzfachkraft weißt aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung eine entsprechend Qualifikation vor. Eine wichtige Rolle spielen einschlägige Normenkenntnisse. Diese sind für die Planung, Prüfung und Errichtung eines Blitzschutzsystems unumgänglich. Die Kenntnisse über bauaufsichtliche Vorschriften, der allgemeinen Regeln der Technik sind durch ständige Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen. Eine fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes sind ebenfalls Bedingung.
Durch die Prüfungen ist sicherzustellen, dass innere und äußere Blitzschutzsysteme dem zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung gültigen Stand der Technik entsprechen.
Die Prüfung umfasst:
- Überprüfung der technischen Dokumentation,
- Sichtprüfungen,
- Messungen und Protokollierung in einem Prüfungsbericht.
Dem Prüfer ist eine entsprechende Dokumentation zu den Entwurfskriterien, Entwurfsbeschreibungen, Berechnungen und technischen Zeichnungen zur Verfügung zu stellen. Auch voran gegangene Wartungs- und Prüfprotokolle sind auszuhändigen. Blitzschutzsysteme sind während der Errichtung, nach Beendigung der Installationen und in Regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen zu unterziehen.
Bevor eine Prüfung durchgeführt wird, ist der Bestandschutz des Blitzschutzsystem mit dem Betreiber oder Eigentümer der Anlage zu besprechen. Bestandschutz hat ein System dann, wenn es zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Normen entspricht. Sobald Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden, die nicht den Vorschriften entsprechen, erlischt der Bestandschutz.
Der Zeitabstand einer Widerholungsprüfung richtet sich unter anderem nach der Klassifizierung und der Schutzklasse einer Anlage. Die örtlichen Umgebungsbedingungen in Abhängigkeit mit dem Werkstoff des Systems spielen Aufgrund von Korrosion ebenfalls eine große Rolle. Die Sichtprüfungen sollten in Anlagen der Schutzklassen I und II in einem zeitlichen Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Eine umfassende Prüfung spätestens nach zwei Jahren. In den Schutzklassen III und IV verdoppeln sich die Zeitabstände auf zwei, bzw. vier Jahre. Um-fassende Prüfungen in explosionsfähigen Bereichen und auf Büro- und Geschäftsgebäuden sind jährlich zu überprüfen.