Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Obeta
Empfohlener Händler

Unbekannt

eldis

Unbekannt

Häusler

Unbekannt

Alexander Bürkle

Unbekannt

Adalbert Zajadacz

Unbekannt

Löffelhardt

Unbekannt

Peter Jensen

Unbekannt

BEWO

Unbekannt

Braun

Unbekannt

Carl Mettler

Unbekannt

Cl. Bergmann

Unbekannt

Cordes & Graefe

Unbekannt

DEG

Unbekannt

Eberhard

Unbekannt

EGH Elektrogroßhandel

Unbekannt

Eisenjansen

Unbekannt

FAMO

Unbekannt

FEGA & Schmitt

Unbekannt

FEGIME

Unbekannt

Fouquet

Unbekannt

Gautzsch

Unbekannt

Heinrich Schmidt

Unbekannt

HEIX

Unbekannt

Kautz

Unbekannt

KLUXEN

Unbekannt

Kohler

Unbekannt

Korsing

Unbekannt

Kraft

Unbekannt

Lichtzentrale

Unbekannt

Pogenwisch

Unbekannt

Rexel

Unbekannt

Sautter

Unbekannt

Schmidt

Unbekannt

Sonepar

Unbekannt

Streb

Unbekannt

Unielektro

Unbekannt

Wilhelm Rink

Unbekannt

Witte

Unbekannt

Wullbrandt+Seele

Unbekannt

YESSS PRO

Unbekannt

Zander

Unbekannt

bfe

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2012-10

Veröffentlicht: 20. Juli 2013 Kategorie: News

Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Eine Blitzschutzfachkraft weißt aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung eine entsprechend Qualifikation vor. Eine wichtige Rolle spielen einschlägige Normenkenntnisse. Diese sind für die Planung, Prüfung und Errichtung eines Blitzschutzsystems unumgänglich. Die Kenntnisse über bauaufsichtliche Vorschriften, der allgemeinen Regeln der Technik sind durch ständige Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen. Eine fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes sind ebenfalls Bedingung.

Durch die Prüfungen ist sicherzustellen, dass innere und äußere Blitzschutzsysteme dem zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung gültigen Stand der Technik entsprechen.

Die Prüfung umfasst:

  • Überprüfung der technischen Dokumentation,
  • Sichtprüfungen,
  • Messungen und Protokollierung in einem Prüfungsbericht.

Dem Prüfer ist eine entsprechende Dokumentation zu den Entwurfskriterien, Entwurfsbeschreibungen, Berechnungen und technischen Zeichnungen zur Verfügung zu stellen. Auch voran gegangene Wartungs- und Prüfprotokolle sind auszuhändigen. Blitzschutzsysteme sind während der Errichtung, nach Beendigung der Installationen und in Regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen zu unterziehen.

Bevor eine Prüfung durchgeführt wird, ist der Bestandschutz des Blitzschutzsystem mit dem Betreiber oder Eigentümer der Anlage zu besprechen. Bestandschutz hat ein System dann, wenn es zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Normen entspricht. Sobald Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden, die nicht den Vorschriften entsprechen, erlischt der Bestandschutz.

Der Zeitabstand einer Widerholungsprüfung richtet sich unter anderem nach der Klassifizierung und der Schutzklasse einer Anlage. Die örtlichen Umgebungsbedingungen in Abhängigkeit mit dem Werkstoff des Systems spielen Aufgrund von Korrosion ebenfalls eine große Rolle. Die Sichtprüfungen sollten in Anlagen der Schutzklassen I und II in einem zeitlichen Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Eine umfassende Prüfung spätestens nach zwei Jahren. In den Schutzklassen III und IV verdoppeln sich die Zeitabstände auf zwei, bzw. vier Jahre. Um-fassende Prüfungen in explosionsfähigen Bereichen und auf Büro- und Geschäftsgebäuden sind jährlich zu überprüfen.