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DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3):2007-01

Veröffentlicht: 23. Juli 2007 Kategorie: News

Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Bli

DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3):2007-01

 

Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Das neu herausgegebene Beiblatt enthält Informationen, die für die Prüfung und Wartung eines Blitzschutzsystems von Bedeutung sind.
Wie andere elektrotechnische Anlagen und Einrichtungen sind Blitzschutzsysteme vor, während und nach der Errichtung und danach in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen.

Zweck der Prüfungen ist es unter anderem festzustellen, dass

  • der Entwurf eines Blitzschutzsystems (LPS) den Normen entspricht,
  • alle Teile des Blitzschutzsystems sich in gutem Zustand befinden und die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen,
  • alle neu hinzugekommenen Einrichtungen oder bauliche Veränderungen in das Blitzschutzsystem einbezogen sind bzw. berücksichtigt wurden und
  • nach Blitzeinwirkungen auf die bauliche Anlage keine Schäden am Blitzschutzsystem und an Überspannungs-Schutzgeräten aufgetreten sind.

Die notwendigen Prüfungen sind durch eine Blitzschutz-Fachkraft durchzuführen. Der Begriff der Blitzschutz-Fachkraft wird in den Normen der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) seit Oktober 2006 erstmals wie folgt definiert:

Blitzschutz-Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten.

Für den Bereich der Prüfung sind insbesondere Kenntnisse über die physikalischen Zusammenhänge, unterschiedlichen Planungsmethoden, anzuwendenden Berechnungsverfahren sowie der Installation von Blitzschutzbauteilen und Überspannungsschutzgeräten erforderlich.

Bestandsschutz und Prüfung von bestehenden Anlagen
Für bestehende Blitzschutzsysteme gilt ein Bestandsschutz, wenn

  • diese den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Normen und anderen Regelwerken entsprochen haben,
  • keine Nutzungsänderungen der baulichen Anlage vorgenommen wurden und
  • keine baulichen Veränderungen erfolgt sind.

Die Prüfung hat grundsätzlich nach dem aktuellen Stand der Normung zu erfolgen, wobei bestehende Anlagen beispielsweise einer entsprechenden Blitzschutzklasse zugeordnet werden müssen. Werden an Anlagen, für die ein Bestandsschutz gilt, Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik festgestellt, sind diese für den Betreiber zu dokumentieren.

Solche Abweichungen stellen zwar keine direkten Mängel dar, der Betreiber der baulichen Anlage ist jedoch, vorrangig unter dem Gesichtspunkt des Brand- und Personenschutzes und der Verfügbarkeit der Einrichtungen, auf die neuen Erkenntnisse und möglichen Verbesserungen hinzuweisen. Bauliche Anlagen, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen, wie z. B. explosionsgefährdete Betriebsstätten, müssen grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand betrieben werden.

Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, die die Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems beeinträchtigen, trägt der Betreiber und/oder Eigentümer die Verantwortung für deren Beseitigung.

Wiederkehrende Prüfungen
Der zeitliche Abstand zwischen den wiederkehrenden Prüfungen richtet sich nach

  • der Klassifizierung der baulichen Anlagen und möglichen Schadenfolgewirkungen,
  • der Blitzschutzklasse,
  • den örtlichen Umgebungsbedingungen, z. B. Korrosionsgefahr,
  • den verwendeten Werkstoffen und der Art der Befestigung der Bauteile sowie
  • dem Zustand des Erdbodens und der zu erwartenden  Korrosionsgeschwindigkeit von Erdern.

Sofern keine behördlichen Auflagen oder Auflagen des Versicherers bestehen, werden die in der nachfolgenden Tabelle genannten Fristen empfohlen.

Blitzschutzklasse

Sichtprüfung

Umfassende Prüfung

Umfassende Prüfung kritischer Systeme

I und II

1 Jahr

2 Jahre

1 Jahr

III und IV

2 Jahre

4 Jahre

1 Jahr

Anmerkung:
Blitzschutzsysteme von explosionsgefährdeten Betriebsstätten sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung und alle 12 Monate einer messtechnischen Überprüfung unterzogen werden.

 
Weitere Fristen, die aus Sicht der Versicherer für bestimmte Anlagen festgelegt sind, können der VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierte Blitz- und Überspannungsschutz“ entnommen werden.
Um einen systematischen Ablauf der Prüfung, insbesondere bei wiederkehrenden Prüfungen sicherzustellen, kann der im Beiblatt abgedruckte Prüfablaufplan genutzt werden.


Sichtprüfung
Die Sichtprüfung eines Blitzschutzsystems bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen,
  • Ordnungsgemäßer Zustand des Gesamtsystems,
  • Änderungen an der baulichen Anlage,
  • Schäden durch Korrosion und Befestigung der Bauteile,
  • lockere Verbindungen und/oder Unterbrechungen,
  • Beschädigungen, Auslösungen von Überspannungs-Schutzgeräten und deren Koordination.

Messungen an Blitzschutzsystemen
Durch Messen muss festgestellt werden, ob alle Verbindungen und Anschlüsse von Fangeinrichtungen, Ableitungen, Potentialausgleichsleitungen, Erdungsanlagen usw. einen niederohmigen Durchgang von ≤ 1 Ω aufweisen.

Weiter sind der Gesamtausbreitungswiderstand der Erdungsanlage und die Widerstände von Einzel- und Teilringerdern zu messen und zu dokumentieren. Die gemessenen Widerstandswerte sind mit früher gemessenen Werten zu vergleichen. Bei größeren Abweichungen sind unter Berücksichtigung der möglichen witterungsbedingten Einflüsse die Ursachen zu ermitteln.

Hinweis: Durch das Messen von Erdungssystemen können nur unzureichende Verbindungen und Unterbrechungen festgestellt werden. Eine Beurteilung des Ausmaßes von Korrosion ist nur durch eine Sichtprüfung nach Freilegen des Erders (Probegrabung) möglich.