Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
DIN EN 62305-3 Beiblatt 2(VDE 0185-305-3 Beiblatt 2):2007-01
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
Das neu herausgegebene Beiblatt enthält die speziellen Anforderungen an besondere bauliche Anlagen, wie sie bereits zum Teil in DIN VDE 0185-2 (VDE 0185-2):1982-11 und im Hauptabschnitt 2 der DIN V VDE V 0185-2 (VDE V 0185-2):2002-11 geregelt waren. Diese Anlagen sind, mit Ausnahme des Anhangs D bezüglich der explosionsgefährdeten Anlagen, in der Neuausgabe der Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) nicht mehr enthalten.
Berücksichtigt wurden bei der Erstellung des Beiblatts neben den Praxiserfahrungen aus der Umsetzung der bisher geltenden Normen, auch weitere Anlagen, wie z. B. Photovoltaik- und Biogasanlagen und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Behandelt werden im Einzelnen:
- Krankenhäuser, Kliniken und Ärztehäuser,
- Sportanlagen, Zuschaueranlagen und Tribünen.
- Gebäude mit feuergefährdeten Bereichen (Anlagen mit besonderen Bereichen, Gebäude mit weicher Bedachung, offene Lager,
- Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen,
- Gebäude mit explosivstoffgefährdeten Bereichen, Munitionslager,
- Schornsteine,
- Fernmeldetürme,
- Seilbahnen,
- Tragluftbauten,
- Brücken,
- Krane auf Baustellen,
- Windmühlen,
- Hochregallager,
- Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen,
- Siloobjekte mit explosionsgefährdeten Bereichen,
- Biogasanlagen,
- Photovoltaik- und Solarthermische Anlagen sowie
- Kirchtürme und Kirchen.