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DIN EN 62275 (VDE 0604-201): 2016-01

Veröffentlicht: 8. Februar 2016 Kategorie: News

Kabelführungssysteme – Kabelbinder für elektrische Installationen

Anforderungen an Kabelbindern und deren zugehörigen Befestigungsteile aus metallischen oder nichtmetallischen Materialien werden durch diese Norm formuliert. Kabelbinder finden für die Führung und Befestigung von Kabel- und Leitungssystemen in elektrischen Installationen Verwendung.

Ein Kabelbinder und ein Befestigungsteil müssen den Belastungen widerstehen, die in der üblichen Installationspraxis auftreten. Sie werden entsprechend Ihrer Klassifizierung durch den Hersteller deklariert und eingesetzt.

Eine Klassifizierung erfolgt unter verschiedenen Gesichtspunkten. Man unterscheidet die Kabelbinder nach dem Werkstoff. Hierbei betrachtet man, ob es sich um ein metallisches oder nichtmetallisches Bauteil handelt oder ob die Bauteile in einer Gemischbauweise hergestellt wurden.

Weitere Gesichtspunkte für eine Klassifizierung sind die sogenannte Schleifenzugfestigkeit, die maximale und minimale Anwendungstemperatur und der Flammenausbreitungswiderstand. Auch die Beständigkeit gegen UV-Licht und die Korrosionsbeständigkeit bei metallischen Bauteilen sind Klassifizierungsmerkmale.

Jeder Kabelbinder, einschließlich der Befestigungsteile, ist mit dem Namen oder Handelsnamen und einem Identifikationssymbol des Herstellers zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft lesbar angebracht sein. Der Hersteller dokumentiert die Klassifizierung, den Bündeldurchmesser, die Anzugskraft und die Montagebedingungen der Kabelbinder.

Die Oberflächen des Kabelbinders und des Befestigungsteils dürfen keinen Grat aufweisen. Die Kanten müssen Glatt sein, damit Kabel oder Leitungen nicht beschädigt werden. Der Installateur darf sich durch einen Kabelbinder keine Verletzungen zuführen.

Kabelbinder und deren Befestigungsteile halten den Belastungen während der Installation und späteren Anwendung stand. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, den größten und kleinsten vom Hersteller angegebenen Bündeldurchmesser zusammenzuhalten.  Eine Verarbeitung hat bei jeder angegebenen Anwendungstemperatur möglich zu sein. Ebenso ist die Haltefunktion bei jeder Anwendungstemperatur zu gewährleisten.

Nichtmetallische oder in Gemischtbauweise ausgehführte Kabelbinder müssen einen ausreichenden Flammenwiderstand besitzen. In entsprechenden Prüfungen ist diese Eigenschaft nachzuweisen.