Veröffentlicht: 27. Februar 2013
Kategorie: News
Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuch-tung für Rettungswege
In dieser Norm wird das Betriebsverhalten und die Sicherheitsanforderungen für Produkte beschrieben, die in automatischen Prüfsystemen in Sicherheitsbeleuchtungsanlagen eingesetzt sind. Dabei wird auch die Funktionalität eines Prüfsystems festgelegt. Anwendung findet diese Norm für Einzelbatterieleuchten und für Zentralbatterieanlagen mit Notleuchten.
Ein automatisches Prüfsystem hat die Aufgabe die Prüfungen an Notleuchten automatisch ein-zuleiten. Dazu gehört z.B. ein Funktionstest, die Umschaltung vom Netz- auf Batteriebetrieb. Diese Prüfungen werden routinemäßig an den Notleuchten ausgeführt. Die dazu eingesetzten Betriebsmittel sind u.a. Zeitgeber, Stromdetektoren oder Umschalter.
Der Eingriff in ein solches Prüfsystem darf nur von einer bevollmächtigten Person ausgeführt werden. Die Veränderung der Prüfhäufigkeit und Prüfdauer kann solch einen Eingriff nötig ma-chen. Der Hersteller hat für das System entsprechend Installationsanweisungen bereitzustellen. In den Installationsanweisungen müssen die Hersteller den Notleuchtentyp empfehlen, für den das automatische Prüfsystem ausgelegt ist.
Das automatische Prüfsystem muss die Funktion der Notleuchten und der zugehörigen Span-nungsversorgungen in gewissen Zeitabständen mit einer festgelegten Dauer überprüfen. Diese Prüfung wird durchgeführt um die Betriebszuverlässigkeit zu gewährleisten. Alle Ausfälle sind innerhalb von 24 Stunden nach der Erfassung zu melden. Batterieausfälle für die Sicherheits-stromversorgung sind ebenfalls zu prüfen und anzuzeigen. Das Umschalten vom Netz- auf Bat-teriebetrieb muss durch entsprechende Lampen in der Anlage signalisiert werden.
Für Leuchten im Dauerbetrieb hat das Prüfsystem den störungsfreien Netzbetrieb sowie anfallende Fehler zu melden. Bei Leuchten mit Umschaltung ist der Batteriebetrieb ebenfalls anzuzeigen.
Jeder Fehler oder Teilausfall eines automatischen Prüfsystems darf die Funktion nicht beeinträchtigen. Kommunikationsfehler innerhalb der Anlage unter den einzelnen Bauteilen ebenfalls nicht.
Der Betrieb von Leuchten im Notbetrieb darf nicht von Fehlern in der Verdrahtung des automa-tischen Prüfsystems beeinflusst werden. Dies schließt einen Kurzschluss, Erdschlüsse oder eine Unterbrechung in der Versorgung des Prüfsystems oder der Kommunikationsverdrahtung ein. Es darf keine ungewollte Prüfung ausgelöst werden. Die Prüfung darf nur zu den vorgesehen Zeiten ablaufen. Andere Prüfungen würden die Verfügbarkeit für den Notbetrieb gefährden.
Der Ausfall eines einzelnen Bauteils innerhalb des automatischen Prüfsystems darf nicht den Notbetrieb von mehr als einer der angeschlossenen Leuchten verhindern oder eine ungewollte Prüfung auslösen.
Ein automatisches Prüfsystem hat die Aufgabe die Prüfungen an Notleuchten automatisch ein-zuleiten. Dazu gehört z.B. ein Funktionstest, die Umschaltung vom Netz- auf Batteriebetrieb. Diese Prüfungen werden routinemäßig an den Notleuchten ausgeführt. Die dazu eingesetzten Betriebsmittel sind u.a. Zeitgeber, Stromdetektoren oder Umschalter.
Der Eingriff in ein solches Prüfsystem darf nur von einer bevollmächtigten Person ausgeführt werden. Die Veränderung der Prüfhäufigkeit und Prüfdauer kann solch einen Eingriff nötig ma-chen. Der Hersteller hat für das System entsprechend Installationsanweisungen bereitzustellen. In den Installationsanweisungen müssen die Hersteller den Notleuchtentyp empfehlen, für den das automatische Prüfsystem ausgelegt ist.
Das automatische Prüfsystem muss die Funktion der Notleuchten und der zugehörigen Span-nungsversorgungen in gewissen Zeitabständen mit einer festgelegten Dauer überprüfen. Diese Prüfung wird durchgeführt um die Betriebszuverlässigkeit zu gewährleisten. Alle Ausfälle sind innerhalb von 24 Stunden nach der Erfassung zu melden. Batterieausfälle für die Sicherheits-stromversorgung sind ebenfalls zu prüfen und anzuzeigen. Das Umschalten vom Netz- auf Bat-teriebetrieb muss durch entsprechende Lampen in der Anlage signalisiert werden.
Für Leuchten im Dauerbetrieb hat das Prüfsystem den störungsfreien Netzbetrieb sowie anfallende Fehler zu melden. Bei Leuchten mit Umschaltung ist der Batteriebetrieb ebenfalls anzuzeigen.
Jeder Fehler oder Teilausfall eines automatischen Prüfsystems darf die Funktion nicht beeinträchtigen. Kommunikationsfehler innerhalb der Anlage unter den einzelnen Bauteilen ebenfalls nicht.
Der Betrieb von Leuchten im Notbetrieb darf nicht von Fehlern in der Verdrahtung des automa-tischen Prüfsystems beeinflusst werden. Dies schließt einen Kurzschluss, Erdschlüsse oder eine Unterbrechung in der Versorgung des Prüfsystems oder der Kommunikationsverdrahtung ein. Es darf keine ungewollte Prüfung ausgelöst werden. Die Prüfung darf nur zu den vorgesehen Zeiten ablaufen. Andere Prüfungen würden die Verfügbarkeit für den Notbetrieb gefährden.
Der Ausfall eines einzelnen Bauteils innerhalb des automatischen Prüfsystems darf nicht den Notbetrieb von mehr als einer der angeschlossenen Leuchten verhindern oder eine ungewollte Prüfung auslösen.