LED-Module für Allgemeinbeleuchtung - Sicherheitsanforderungen
Diese neu erschienene Norm ersetzt die DIN EN 62031 (VDE 0715-5) aus dem Jahr 2009. In der Neuausgabe werden Allgemeine und Sicherheitsanforderungen für LED-Module festgelegt. Dabei wird unterschieden in:
- LED-Module ohne integriertes Betriebsgerät für den Betrieb bei konstanter Spannung, konstantem Strom oder konstanter Leistung;
- LED-Module mit eingebautem Betriebsgerät zur Verwendung an Gleichspannungs-versorgungen bis 250 V und Wechselspannungsversorgungen bis 1 000 V bei 50 Hz oder 60 Hz.
LED-Module müssen so bemessen und gebaut sein, dass sie im bestimmungsgemäßen Betrieb ohne Gefahr für den Anwender oder die Umgebung arbeiten. Für LED-Module mit eingebautem Betriebsgerät müssen die elektrischen Messungen bei den Grenzwerten der gekennzeichneten Versorgungsspannung durchgeführt werden. Integrierte Module, ohne eigenes Gehäuse, müssen wie integrierte Einzelteile von Leuchten behandelt werden. Sie müssen eingebaut in die Leuchte geprüft werden.
Ist das Modul eine werkseitig verschlossene Einheit, darf es nicht für Prüfungen geöffnet werden. In Zweifelsfällen, die sich aus der Prüfung des Moduls und des Stromlaufplanes ergeben, müssen in Abstimmung mit dem Hersteller oder dem verantwortlichen Händler speziell präparierte Module, denen Fehlerbedingungen nachgebildet werden können, für die Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Aufschriften eines LED Moduls gehören unter anderem:
- Ursprungszeichen;
- Modellnummer oder Typbezeichnung des Herstellers;
- Bemessungsspannung und Bemessungsstrom sowie die Nennleistung;
- Betriebsspannung, für die die Isolierung ausgelegt ist.
Die Aufschriften sind auf dem Modul dauerhaft und lesbar anzugeben. Angaben über die Montageart, Kennzeichnung der Anschlüsse, Wärmeübertragungstemperatur oder die Leistung der Wärmeleitung sind in der Montageanleitung des Herstellers zu hinterlegen.
Entsprechend der Montageart werden LED-Module eingeteilt in Module zum Einbau, unabhängige Module und Integrierte Module.
