Veröffentlicht: 7. Februar 2012
Kategorie: News
Elektrische Ausrüstung von Elektro-Straßenfahrzeugen-
Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge-
Teil 1 Allgemeine Anforderung
Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge-
Teil 1 Allgemeine Anforderung
Ersatz für DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2001-11 und DIN EN 61851-1 Berichtigung 1 (VDE 0122-1 Berichtigung 1) :2002-12
Diese neu heraus gegebene Norm ist gültig für Einrichtungen zum Laden von Elektrostraßenfahrzeugen an Wechselspannungen bis 1000V und Gleichspannungen bis 1500V. Beschrieben werden die zur Stromversorgung erforderlichen zusätzlichen Funktionen am Fahrzeug, wenn das Fahrzeug zur Ladung an die Stromversorgung angeschlossen ist. Die Definition für Elektrostraßenfahrzeuge beschreibt alle Fahrzeuge die Ihre Energie aus Fahrzeugbatterien beziehen. Hierzu gelten auch die die Plug-In-Hybrid Fahrzeuge.
Es werden Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtungen und des Anschlusses an den Fahrzeug erklärt. Die Sicherheit der Bediener gegen den elektrischen Schlag, sowie die Kenngrößen in Bezug auf die Versorgungseinrichtung für geerdete Fahrzeuge sind in dieser Norm ebenfalls erläutert.
Das Elektrofahrzeug muss an die Ladeeinrichtung so angeschlossen sein, dass im bestimmungsgemäßen Gebrauch die konduktive Energieübertragung sicher funktioniert. Das konduktive Laden eines Fahrzeug ist das anschließen des Fahrzeuges über ein Ladekabel mit einem externen Ladegerät, z.B. einer Ladesäule. Für alle Ladebetriebsarten wird eine Fehlerstromschutzeinrichtung des Typs A in Verbindung mit einer Überstromschutzeinrichtung gefordert.
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Ladearten beschrieben:
Diese neu heraus gegebene Norm ist gültig für Einrichtungen zum Laden von Elektrostraßenfahrzeugen an Wechselspannungen bis 1000V und Gleichspannungen bis 1500V. Beschrieben werden die zur Stromversorgung erforderlichen zusätzlichen Funktionen am Fahrzeug, wenn das Fahrzeug zur Ladung an die Stromversorgung angeschlossen ist. Die Definition für Elektrostraßenfahrzeuge beschreibt alle Fahrzeuge die Ihre Energie aus Fahrzeugbatterien beziehen. Hierzu gelten auch die die Plug-In-Hybrid Fahrzeuge.
Es werden Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtungen und des Anschlusses an den Fahrzeug erklärt. Die Sicherheit der Bediener gegen den elektrischen Schlag, sowie die Kenngrößen in Bezug auf die Versorgungseinrichtung für geerdete Fahrzeuge sind in dieser Norm ebenfalls erläutert.
Das Elektrofahrzeug muss an die Ladeeinrichtung so angeschlossen sein, dass im bestimmungsgemäßen Gebrauch die konduktive Energieübertragung sicher funktioniert. Das konduktive Laden eines Fahrzeug ist das anschließen des Fahrzeuges über ein Ladekabel mit einem externen Ladegerät, z.B. einer Ladesäule. Für alle Ladebetriebsarten wird eine Fehlerstromschutzeinrichtung des Typs A in Verbindung mit einer Überstromschutzeinrichtung gefordert.
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Ladearten beschrieben:
- Ladebetriebsart A: Anschluss des Fahrzeugs an eine Wechselstromsteckdose auf der Netzseite. Der Ladestrom darf dabei 16 A bei einphasigen und dreiphasigen Wechselstrom nicht übersteigen.
- Ladebetriebsart B: Anschluss des Fahrzeuges an einen 32 A Netzanschluss über eine Steckdose mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung oder als Teil eines Ladungssteuergerätes (in-cable control box) zwischen dem Anschluss am Fahrzeug und dem Stecker der Anschlussleitung zur Netzseite.
- Ladebetriebsart 3: Anschluss des Fahrzeugs an das Wechselstromnetz über eine Ladesäule in der die gesamte Steuerung und die Fehlerstromschutzorgane integriert sind. Die Verbindung der Ladesäule zum Wechselstromnetz ist ständig hergestellt.
- Ladebetriebsart 4: Anschluss des Fahrzeuges an das Wechselstromnetz unter Verwendung eines externen Ladegerätes mit sämtlichen Schutzeinrichtungen.