Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-5: Fachgrundnormen – Störfestigkeit von Betriebsmitteln, Geräten und Einrichtungen, die im Bereich von Kraftwerken und Schaltstationen verwendet werden
Dieser Normenentwurf stellt Anforderungen zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und Störfestigkeit an elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln, Geräten und Einrichtungen fest. Die Verwendung ist in Kraftwerken und Schaltanlagen vorgesehen. Es werden Anforderungen zur Störfestigkeit gegen elektromagnetische Phänomene im Frequenzbereich von 0 Hz bis 400 GHz abgedeckt. Der Anwendungsbeginn der Norm ist derzeit noch offen.
Es sind Störfestigkeits-Prüfanforderungen für Betriebsmittel, Geräte und Einrichtungen festgelegt, die für die Erzeugung, -übertragung und -verteilung von elektrischer Energie verwendet werden. Die von dieser Norm erfassten elektromagnetischen Phänomene sind solche Phänomene, die in Kraftwerken und Hoch- und Mittelspannungs-Schaltanlagen vorhanden sind.
Das Betriebsverhalten ist eng mit der Natur der elektromagnetischen Phänomene (Arten und Auftrittswahrscheinlichkeiten) und den anwendbaren Funktionen des Betriebsmittels oder des Gerätes der Einrichtung verknüpft. Das Betriebsverhalten des Betriebsmittels wird über die Bewertungskritierien A, B, C bewertet.
Die Kriterien werden in entsprechenden Prüfungen nachgewiesen. Dabei muss für den Prüfling durch Vorprüfungen die bestimmte Betriebsart geprüft werden, bei dem die höchste Störempfindlichkeit erwartet wird. Diese Betriebsart hat mit den üblichen Anwendungen übereinzustimmen. Durch übliche Anwendungen und Installationspraktiken, sowie entsprechender Veränderungen der Konfiguration des Prüfmusters ist die höchste Störempfindlichkeit zu erreichen. Ist es nicht möglich jede Funktion des Betriebsmittels bzw. der Einrichtung zu prüfen, muss die kritischste Betriebsart ausgewählt werden.
Die Ergebnisse müssen auf die durchgeführten Prüfungen Bezug nehmen. Dabei muss die Konfiguration den funktionalen Anforderungen entsprechen. Konformitätsprüfungen kann man in einem repräsentativen Prüfmuster durchführen. Dabei sollen sämtliche Arten von Untereinheiten, Baugruppen (Hardware und Software) usw. erfasst sein.
Das Betriebsmittel oder das repräsentative Prüfmuster ist durch das Modell, das Jahr der Fertigstellung und die Seriennummer eindeutig zu identifizieren. Die Konfiguration und die Betriebsart bei den Prüfungen muss im Prüfbericht genau festgehalten werden. Der Prüfbericht soll unmissverständlich aufzeigen, dass die angenommenen Prüfverfahren den Anforderungen dieser Norm entsprechen.