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DIN EN 60974-1 (VDE 0544-1):2006-07 Lichtbogenschweißeinrichtungen, Teil 1: Schweißstromquellen

Veröffentlicht: 22. November 2006 Kategorie: News

Die neu herausgegebene Norm - als Ersatz für DIN EN 60974-1 (VDE 0544-1):2004-03 - gilt im Wesentlichen für Hersteller von Schweißstromquellen zum Lichtbogenschweißen und für verwandte Verfahren, die für den gewerblichen Gebrauch ausgelegt sind. Einige der Anforderungen können jedoch auch bei der Wartung und Instandsetzung solcher Geräte von Bedeutung sein, obwohl die Norm nicht für das Prüfen der Stromquellen bei der periodischen Instandhaltung oder nach Reparaturen anzuwenden ist. Hierbei sind zusätzlich die Normen DIN VDE 0701-1 (VDE 0701-1) und DIN VDE 0702-1 (VDE 0702-1) heranzuziehen.

Die vorliegende Norm gilt nicht für Schweißstromquellen zum Lichtbogenschweißen für den begrenzten Betrieb, die für den Gebrauch durch Laien vorgesehen sind.

Kriech- und Luftstrecken

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Isolation dürfen die in der Tabelle 1 der Norm genannten Luftstrecken in Abhängigkeit von der Spannung und dem Verschmutzungsgrad auch nach Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht unterschritten werden. Die genannten Luftstrecken entsprechen der Überspannungsklasse III.
Ähnliches gilt für die Mindestkriechstrecken, die für die Basisisolierung, zusätzliche Isolierung oder verstärkte Isolierung einzuhalten sind.

Isolationswiderstand, Spannungsfestigkeit

Zwischen dem Netzstromkreis (einschließlich damit verbundener Stromkreise) und dem Schweißstromkreis ist ein Isolationswiderstand von mindestens 5 M. erforderlich. Zwischen allen anderen Stromkreisen, dem Steuerstromkreis sowie den berührbaren leitfähigen Teilen darf ein Widerstand von 2,5 M. W nicht unterschritten werden. Die Spannungsfestigkeit muss bei der ersten Prüfung der Schweißstromquelle mit den in der Norm angegebenen Prüfwechselspannungen erfolgen. Diese beträgt bei einer Bemessungsspannung von 400 V zwischen Netzstromkreis und Schweißstromkreis b eispielsweise 3750 V.

Bei Wiederholungsprüfungen dürfen die Prüfspannungen auf 80 % der genannten Werte reduziert werden. Bauelemente, die durch die hohen Prüfspannungen gefährdet sein könnten, dürfen unter bestimmten Bedingungen während der Prüfung abgeklemmt oder kurzgeschlossen werden.

Schutzarten

Schweißstromquellen für den Betrieb in Innenräumen müssen mindestens in der Schutzart IP 21, für den Betrieb im Freien mindestens in der Schutzart IP 23 ausgeführt sein. Die Schweißleitungsanschlüsse müssen gegen zufälliges Berühren durch Personen oder leitfähige Teile (Kurzschlussgefahr) geschützt sein.

Kondensatoren im Eingang Kondensatoren mit einer Kapazität C ≥ 0,1 mF müssen mit einer Einrichtung versehen sein, mit der die Spannung innerhalb der Zeit, in der eine Berührung erfolgen kann, auf einen Wert ≤ 60 V entladen wird. Bei Steckeranschluss ist eine maximale Entladezeit von 1 s festgelegt.

Leerlaufspannung am Ausgang

Zum Schutz von Personen dürfen am Ausgang von Schweißstromquellen folgende Leerlaufspannungen nicht überschritten werden:
  • Für Anwendungen in Umgebungen mit erhöhter elektrischer Gefährdung - bei Gleichspannung: 113 V Scheitelwert, bei Wechselspannung: 68 V Scheitelwert und 48 V Effektivwert. Geräte für diesen Einsatzbereich können mit folgendem Symbol gekennzeichnet sein. 
  • Für Anwendungen in Umgebungen ohne erhöhte elektrische Gefährdung - bei Gleichspannung: 113 V Scheitelwert, bei Wechselspannung: 113 V Scheitelwert und 80 V Effektivwert.
Weitere max. Leerlaufspannungen für andere Anwendungszwecke werden in der Norm genannt.

Netzanschlussleitungen

Netzanschlussleitungen müssen für den Einsatzbereich der Schweißstromquelle geeignet sein. Bei flexiblen Leitungen sind Gummischlauchleitungen zu verwenden, die mindestens der Bauart H07RN oder entsprechen. Die Netzanschlussleitungen müssen vom Gehäuse bis zum Stecker eine Mindestlänge von 2 m aufweisen.

Leistungsschild und Kennzeichnung durch Bildzeichen

Schweißstromquellen müssen mit einem gut lesbaren und mit dauerhafter Aufschrift versehenen Leistungsschild gekennzeichnet sein. Die dafür zu verwendenden Symbole und Bildzeichen für Lichtbogenschweißeinrichtungen können dem Anhang L der Norm entnommen werden.