Wechsel- und/oder gleichstromversorgte elektronische Betriebsgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen – Anforderungen an die Arbeitsweise
Durch die internationale Norm werden Anforderungen an elektronische Betriebsgeräte formuliert, die in Verbindung mit röhrenförmigen Leuchtstofflampen betrieben werden. Diese Arbeiten bei einer Wechselspannung mit einer Frequenz von 50 Hz oder 60Hz oder mit Gleichspannungen bis 1000V.
Die Betriebsgeräte sind dafür vorgesehen, Lampen bei unterschiedlichen Frequenzen, einschließlich Hochfrequenz, und zahlreichen Lampenleistungen zu betreiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Betriebsfrequenzen unter 20 kHz Tonstörungen verursachen können, während Frequenzen über 50 kHz die Funkstörprobleme vergrößern können.
Einigen Lampen sind für den Hochfrequenzbetrieb an HF-Betriebsgeräten konzipiert. Dabei sind zwei Starterverfahren, mit oder ohne Vorheizung, verwendet.
Um eine zufriedenstellende Arbeitsweise von Leuchtstofflampen und elektronischen Betriebsgeräten sicherzustellen, sind notwendigerweise bestimmte Eigenschaften ihrer Konstruktion sorgfältig aufeinander abzustimmen. Es ist daher wichtig, dass die Anforderungen in Form von Messungen auf einer einheitlichen, hinreichend zuverlässigen und reproduzierbaren Grundlage dargelegt werden.
Diese Bedingungen werden mit Referenzvorschaltgeräten erfüllt. Darüber hinaus wird die Prüfung von Betriebsgeräten für Leuchtstofflampen im Allgemeinen mit Referenzlampen durchgeführt. Dabei sind die Werte, die mit derartigen Lampen an Referenzvorschaltgeräten ermittelt werden, mit denen zu vergleichen, die sich mit den zu prüfenden Betriebsgeräten ergeben.
Prüfungen nach dieser Norm sind Typprüfungen. Die Anforderungen und die zulässigen normativ erlaubten Abweichungen, beruhen auf der Prüfung eines Typprüfmusters. Dieses Prüfmuster wurde speziell für diesen Zweck vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Es besteht im Prinzip aus Teilen, die für die Produktion des Herstellers typische Kenndaten haben und möglichst nahe bei den Mittelwerten der Produktion liegen.
Elektronische Betriebsgeräte müssen verbindlich den Leistungsfaktor der Schaltung ausweisen. Dieser sollte zwischen 0,85 und 0,95 kapazitiv liegen. Zusätzlich zu den vorgenannten verbindlichen Aufschriften müssen unter anderem folgende Angaben entweder auf dem Betriebsgerät angebracht oder in den Herstellerunterlagen oder dergleichen zur Verfügung gestellt werden: Ein deutlicher Hinweis auf die Art des Starts- mit oder ohne Vorheizung; ein Hinweis, ob das Betriebsgerät eine Zündhilfe benötigt; den Lichtstromfaktor des Betriebsgerätes und die Lebensdauer des Betriebsgerätes im Zusammenhang mit der Umgebungstemperatur und der am Bezugspunkt gemessenen Temperatur.