Veröffentlicht: 26. Januar 2010
Kategorie: News
Sicherheit von Lasereinrichtungen Teil 4: Laserschutzwände
Die neu herausgegebene Norm – als Ersatz für DIN EN 60825-4 (VDE 0837-4):2007-07 – legt die Anforderungen für Laserschutzwände fest, die den Prozessbereich einer Laserbearbeitungsmaschine dauernd oder zeitweise (z. B. für die Wartung) umschließen.
Es werden Anforderungen für Laserschutzwände mit festgelegter Schutzwirkung spezifiziert. Diese Norm gilt für alle Bauteile einer Laserschutzwand, einschließlich durchsichtiger Abschirmungen und Sichtfenster, Bedienungsflächen, Laservorhänge und Wände.
Laserschutzwände haben die Funktion die Laserstrahlung zum Schutz der Personen abzuschirmen. Bei geringen Bestrahlungsstärken ist eine ausreichende optische Abschwächung durch entsprechend gewählte Materialien ausreichend. Bei höheren Strahlungspegeln müssen Prozesse wie Schmelzen, Oxidation oder Abtragung des Materials, berücksichtigt werden.
Die Norm behandelt Laserschutzwände mit festgelegter Schutzwirkung, die mit einer vom Hersteller spezifizierten Schutzgrenzbestrahlung (SGB) geprüft werden. Die vorhersehbare Maximalbestrahlung (VMB) muss unterhalb der Schutzgrenzbestrahlung (SGB) liegen, damit auf der Rückseite der Wand die Strahlungen unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen und die Laserschutzwand ihr Schutzziel erreicht.
Es wird Unterschieden zwischen:
Es werden Anforderungen für Laserschutzwände mit festgelegter Schutzwirkung spezifiziert. Diese Norm gilt für alle Bauteile einer Laserschutzwand, einschließlich durchsichtiger Abschirmungen und Sichtfenster, Bedienungsflächen, Laservorhänge und Wände.
Laserschutzwände haben die Funktion die Laserstrahlung zum Schutz der Personen abzuschirmen. Bei geringen Bestrahlungsstärken ist eine ausreichende optische Abschwächung durch entsprechend gewählte Materialien ausreichend. Bei höheren Strahlungspegeln müssen Prozesse wie Schmelzen, Oxidation oder Abtragung des Materials, berücksichtigt werden.
Die Norm behandelt Laserschutzwände mit festgelegter Schutzwirkung, die mit einer vom Hersteller spezifizierten Schutzgrenzbestrahlung (SGB) geprüft werden. Die vorhersehbare Maximalbestrahlung (VMB) muss unterhalb der Schutzgrenzbestrahlung (SGB) liegen, damit auf der Rückseite der Wand die Strahlungen unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen und die Laserschutzwand ihr Schutzziel erreicht.
Es wird Unterschieden zwischen:
- passiven Laserschutzwänden, wie z. B. Metallplatten mit entsprechender Wärmeleitfähigkeit oder transparenten Platten, die für die angewendete Laserwellenlänge undurchlässig sind und
- aktiven Laserschutzwänden, z. B. aus einer Platte mit eingebauten Temperaturfühlern oder aus zwei Platten mit einer Flüssigkeit oder einem Gas in einem geschlossenen Zwischenraum und einem druckempfindlichen Sensor. Die aktive Laserschutzwand schaltet beim Erreichen der Grenzwerte die Laserbearbeitungsmaschine selbsttätig ab.