Lichtwellenleiterkabel – Teil 3: LWL-Außenkabel – Rahmenspezifikation
Durch diese Norm werden Anforderungen an Lichtwellenleiterkabel für die Verwendung in Kommunikationsanlagen im Außeneinsatz beschrieben. Die Kabel eignen sich um in Schächten, im Erdreich oder als Luftkabel verlegt zu werden. Auch eine Durchquerung durch Seen und Flüssen ist möglich. Ebenfalls enthalten sind Kabel für den speziellen Einsatz in der Kanalisation und in Wasser- und Gasleitungen.
Die Norm dient als Ersatz für die DIN EN 60794-3 (VDE 0888-108): 2002-11. Gegenüber den älteren Ausgaben wurden Teile der Norm an die DIN EN 60793 und DIN EN 60794 angepasst. Weiter wurde die Aufnahme von Höchstmaßen für Lichtwellenleiter-Bandkabeln aufgenommen.
Im Allgemeinen enthalten Lichtwellenleiterkabel, abhängig von der Kabelkonstruktion, verschiedene Elemente oder Einzelbestandteile. Diese berücksichtigen die Anwendung, die Betriebsbedingungen, den Herstellungsprozess sowie den Schutz der Faser bei Handhabung und Verlegung.
Die Werkstoffe der Kabelelemente müssen so ausgewählt werden, dass sie mit anderen im Kontakt befindlichen Elementen, verträglich sind. Ein geeignetes Verfahren zur Verträglichkeitsprüfung muss in der Familien- oder Bauartspezifikation festgelegt werden.
Optische Elemente sind Kabelelemente, die Lichtwellenleiter enthalten. Diese werden als Hauptfunktionseinheit der Kabelseele vorgesehen. Optische Elemente und jeder Lichtwellenleiter innerhalb eines Elements müssen eindeutig identifizierbar sein. Die Kennzeichnung erfolgt zum Beispiel durch Farbe, durch die Anordnung im Kabel, durch Kennzeichnung zum Beispiel Bänder oder Fäden.
Prüfungen werden in unverkabelter Form oder als fertiges Kabel an Kabelelementen durchgeführt. Sofern nichts anderes festgelegt ist, muss die Prüfung an fertigen Kabeln durchgeführt werden.
Wird eine feste Sekundärbeschichtung erforderlich, bestehet diese aus einer oder mehreren Lagen eines Polymermaterials. Die Beschichtung muss für Zwecke des Spleißens entfernbar sein. Bei fester Ummantelung muss diese und die Primärbeschichtung in einem Arbeitsgang über eine Länge von 10 mm bis 25 mm leicht zu entfernen sein. Der Nenn-Gesamtdurchmesser der Sekundärbeschichtung muss zwischen 800 µm und 900 µm betragen.
Fasern mit fester Sekundärbeschichtung sind zusätzlich geschützt, indem eine oder mehrere Fasern mit nichtmetallischen Verstärkungen in einem Mantel geeigneten Materials umgeben werden (z. B. für Aufteilkabel).
Ein Lichtwellenleiter-Bandkabel besteht aus Lichtwellenleitern, zusammengefasst in einer ebenen Reihe. Die Fasern sind parallel angeordnet und zu Bandkabeln von üblicherweise 4, 6, 8, 12, 24 oder 36 Fasern zusammengefasst. Die Fasern in einem Bandkabel müssen parallel bleiben und dürfen sich nicht kreuzen. Das Ziel der Konstruktion ist, dass benachbarte Fasern in einem Bandkabel fortlaufend aneinander liegen und dass die Mittellinien gerade, parallel und in einer gemeinsamen Ebene verlaufen.
