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DIN EN 60695-2-10 (VDE 0471-2-10): 2014-04

Veröffentlicht: 12. Mai 2014 Kategorie: News

Prüfungen zur Beurteilung der Brandgefahr – Teil 2-10: Prüfverfahren mit dem Glühdraht – Glühdrahtprüfeinrichtung und allgemeines Prüfverfahren

Bei der Entwicklung und Konstruktion von elektrotechnischen Erzeugnissen ist das Risiko eines Brands und die damit verbundenen potenziellen Gefahren zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es das Ziel eines jeden Komponenten-, Schaltungs- und Produkt-Designs, die Auswahl von Materialien, potenziellen Risiken für eine Brandentstehung auf ein geringes Maß einzuschränken. Wobei der bestimmungsgemäße Betrieb als auch der vorhersehbare unsachgemäße Gebrauch, Fehlfunktionen oder der Ausfall bei den Betrachtungen einzuschließen ist.

In den Normen der Reihe IEC 60695-1-10 und der IEC 60695-1-11 werden dem Anwender Leitfäden zur Verfügung gestellt um Entzündung durch elektrisch betriebene Baugruppen zu verhindern und im Falle einer Entzündung den entstehenden Brand auf das Innere des Gehäuses eines elektrotechnischen Erzeugnisses zu begrenzen.

Brände durch elektrotechnische Erzeugnisse, können auch durch externe, nicht-elektrische Zündquellen verursacht werden. Eine allumfassende Bewertung des Brandrisikos sollte auch Betrachtungen hinsichtlich solcher Quellen berücksichtigen. In elektrotechnischen Erzeugnissen können überhitzte metallische Teile als Zündquellen wirken.

In dieser Norm werden Empfehlungen für Glühdrahtprüfeinrichtungen und allgemeine Prüfanforderungen beschrieben. Für Glühdrahtprüfungen wird ein rot glühender Draht verwendet, der solch eine Zündquelle simuliert.

Hier werden die Glühdrahtprüfeinrichtung und das allgemeine Prüfverfahren festgelegt, um die Wirkung der thermischen Beanspruchung nachzubilden. Durch Wärmequellen, wie glühende Teile oder kurzzeitig überlastete elektrische Widerstände werden Situationen nachgebildet, um die Brandgefahr zu beurteilen.

Das in der vorliegenden Norm beschriebene Prüfverfahren ist zur gewöhnlichen Anwendung bei Kleinbrandprüfungen gedacht, bei denen ein standardisierter elektrisch erhitzter Draht als Zündquelle verwendet wird.

Ein neuer Glühdraht ist insgesamt mindestens 10 h lang mittels eines Stromes von 120 A auszuglühen, bevor er für eine eigentliche Glühdrahtprüfung verwendet werden kann. Die Gesamtausglühdauer darf kumulativ gebildet werden. Um eine Beschädigung des Thermoelements zu verhindern, darf dieses während des Ausglühvorganges nicht am Glühdraht angebracht sein.