Prüfungen zur Beurteilung der Brandgefahr – Teil 1-40: Anleitung zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Erzeugnissen – Isolierflüssigkeit
Diese neu erschienene internationale Norm dient als Anleitung zur Minimierung der Brandgefahr an elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen. Sie dient zum Schutz für den Menschen, Gebäuden und deren Inventare. Die Brandgefahr soll durch die Verwendung von Isolierflüssigkeiten in Anlagen und Betriebsmitteln eingedämmt werden.
Bei der Herstellung eines elektrotechnischen Produktes sind das Risiko eines Brandes und die damit verbundenen Gefährdungen zu berücksichtigen. Auch bei unsachgemäßem Gebrauch, im Fehlerfall oder beim Ausfall eines Betriebsmittels, darf keine Brandgefahr entstehen.
Aus diesem Grund werden Isolierflüssigkeiten auf Mineralölbasis eingesetzt. Sie dienen zum Isolieren oder Kühlen in Transformatoren oder anderen Betriebsmitteln. In der Vergangenheit wurden synthetische Isolierflüssigkeiten entwickelt und bei bestimmten elektrotechnischen Anwendungen verwendet, bei denen ihre Eigenschaften besonders geeignet sind. Dennoch sind aus technischen und wirtschaftlichen Gründen hoch raffinierte Mineralöle weiterhin die am meist verbreiteten Isolierflüssigkeiten in Transformatoren.
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre zum Thema Brandsicherheit elektrischer Betriebsmittel, sind Isolierflüssigkeiten sicher. Unabhängig davon, ob es sich um Mineralöle oder synthetische Flüssigkeiten handelt. Durch Verbesserungen der Konstruktions- und Brandschutzmaßnahmen wurde die Brandgefahr elektrotechnischer Betriebsmittel durch die Verwendung von Mineralöl reduziert. Das konkrete Ziel ist es, einer Entzündung vorzubeugen und die Brandausbreitung zu minimieren. Vorzugsweise durch das Gehäuse des elektrischen Betriebsmittels.
Eingesetzt werden Isolierflüssigkeiten außer in Transformatoren noch in Kondensatoren, Kabeln, Durchführungen und Schaltanlagen. Auch in der Leistungselektronik werden Isolierflüssigkeiten eingesetzt. Als Alternative zu den flüssigen Isolierstoffen können auch gasförmige Stoffe dienen.
Isolierflüssigkeiten sind bezüglich des Zündpunktes klassifiziert. Daraus resultiert eine Klasseneinteilung. Isolierstoffe der Klasse 0 haben einen Zündpunkt ≤ 300°C. In der Klasse K liegt der Zündpunkt bei < 300°C. In der Klasse L ist kein bestimmter Zündpunkt festgelegt.