Leuchten – Teil 2-24: Besondere Anforderungen – Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur
Diese Norm beschreibt Anforderungen an Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur. Durch den Einsatz dieser Leuchten werden Risiken durch thermische Effekte, Entzündungen oder Zersetzungen von Stoffen vermieden. Die Leuchten sind für den Betrieb mit einer Versorgungsspannung von bis 1000V geeignet.
Die beschriebenen Leuchten müssen mit einem Gehäuse ausgestattet sein welches mindestens eine Schutzart IP4X aufweist. Bei Auftreten von Stäuben beträgt der Schutzgrad IP5X, bei leitfähigem Staub IP6X. Für bestimmte Orte können die internationalen Errichtungsbestimmungen mindestens eine Schutzart von IP5X oder IP6X erfordern.
Aufgrund einer entsprechenden Konstruktion der Leuchte dürfen aktive Teile nicht berührbar sein. Diese Eigenschaft besteht auch, sobald Starter oder Lampen von Hand gewechselt werden.
Bei Leuchten, die der Ablagerung von Staub ausgesetzt sind, darf auf allen waagerechten Oberflächen die Temperatur nicht höher als 90°C ansteigen. Auf allen senkrechten äußeren Flächen darf die Höchsttemperatur 150°C nicht überschritten werden.
Wenn eine Leuchte eine äußere Oberfläche hat, die eine Temperatur von mehr als 90 °C, jedoch nicht über 150 °C annimmt, muss die Leuchte mit einer Montageanleitung versehen sein. Durch diesen Hinweis wird der Nutzer vor den hohen Temperaturen gewarnt. Die Temperatur jedes Teils der Glasoberfläche einer Lichtquelle darf 150 °C nicht überschreiten.
Äußere Bauteile aus Isolierstoff, die stromführende Teile oder Schutzkleinspannungsteile mechanisch in Ihrer Lage halten, müsse wärmebeständig sein. Außerdem ist ein entsprechender Isolationswiderstand und eine ausreichende Spannungsfestigkeit durch Prüfungen nachzuweisen.