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DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22):2008-10

Veröffentlicht: 31. März 2009 Kategorie: News

Leuchten; Teil 2-22: Besondere Anforderungen; Leuchten für Notbeleuchtung

Die neu herausgegebenen Norm, als Ersatz für DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22):2003-06 und DIN EN 60598-2-22 Ber. 1 (VDE 0711-2-22 Ber. 1):2008-01, enthält Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lichtquellen, die an Notstromversorgungen bis 1000 V betrieben werden.

Dieser Normenteil schließt auch wesentliche Anforderungen und Prüfungen ein, die für Betriebsgeräte, wie in DIN EN 61347-2-7 (VDE 0712-37) „Geräte für Lampen - Teil 2-7: Besondere Anforderungen an gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für die Notbeleuchtung“ ; festgelegt, durchgeführt und eingehalten werden müssen, die zusätzliche Einrichtungen wie Fernsteuervorrichtungen, Anzeigen, Umschalteinrichtungen usw. enthalten.

Allgemeines

Die Notbeleuchtung wird unterteilt in die Ersatzbeleuchtung, die es ermöglichen soll eine Tätigkeit auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung unverändert fortzuführen und der Sicherheitsbeleuchtung die bei Ausfall der Allgemeinversorgung einen bestimmten Teil der Beleuchtung, für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten soll.

Die Sicherheitsbeleuchtung teilt sich in drei weitere Unterkategorien auf:
  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege;
  • Antipanikbeleuchtung und
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ermöglicht es bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Rettungseinrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, hierzu zählt die Beleuchtung der Rettungszeichen, Brandbekämpfungseinrichtungen und Meldeeinrichtungen und der Wege zu den Ausgängen. Die Antipanikbeleuchtung wird in größeren baulichen Anlagen mit Flächen über 60 m² benötigt und soll das Auftreten von Panik verhindern und den anwesenden Personen helfen, eine Stelle zu erreichen von der aus eindeutige Rettungswege erkennbar sind. Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung, dient der Sicherheit der Beschäftigten die sich in potentiell gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden und soll ein gezieltes Beenden der Tätigkeit und Verlassen des gefährdeten Bereiches ermöglichen.

Notleuchten

Zur Erreichung des jeweiligen Schutzzieles sind bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung verschiedene Arten von Notleuchten erforderlich. Diese Norm regelt die Anforderung für die Hersteller von Notleuchten und ist zusammen mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) anzuwenden.

Unterschieden werden Notleuchten hinsichtlich der Schaltungsart Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung, der Ausführung der Leuchten als kombinierte Leuchte in der Allgemeinbeleuchtung oder Einbfezelleuchte sowie der Spannungsversorgung bei Ausfall der Allgemeinversorgung durch Einzelbatterien oder Zentralbatterien.

Bei Notleuchten in Dauerschaltung werden die Lampen ständig gespeist wenn Allgemeinbeleuchtung oder Notbeleuchtung erforderlich ist, in der Bereitschaftsschaltung werden die Lampen nur bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gespeist. Rettungszeichenleuchten werden oftmals als Einzelleuchten an den erforderlichen Stellen wie z. B. Ausgängen montiert. Die Antipanikbeleuchtung wird heute gerne in die Leuchten der allgemeinen Beleuchtung integriert, diese so genannten kombinierten Leuchten können über eine separate Lampe für die Notbeleuchtung verfügen oder die gleiche Lampe über geeignete Vorschaltgeräte mit Umschalteinrichtung und Batterieversorgung weiter versorgen. Als Stromversorgung bei Ausfall der allgemeinen Versorgung werden entweder dezentrale Einzelbatterien oder zentral angeordnete Zentralbatterieanlagen verwendet. Bei den Einzelbatterieleuchten gibt es Systeme die mit einer Notleuchte mit integrierter Stromversorgung, der sog. Mutternotleuchte, ausgerüstet sind und Tochternotleuchten die nur eine Lampe enthalten und entsprechend mit der Mutterleuchte verbunden werden.

Einteilung und Aufschriften der Leuchten

Leuchten für die Notbeleuchtung werden entsprechend ihrem Aufbau in Gruppen eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für Typ; Betriebsart, eingebaute Einrichtungen und die Bemessungsbetriebsdauer der Leuchte müssen deutlich sichtbar auf der Leuchte angebracht sein.



Auf den Leuchten müssen folgende Angaben enthalten sein:
  • Bemessungsspannung
  • Lampendaten (Watt, Spannung, Typ)
  • Kennzeichnung von Prüfeinrichtungen
  • Batterietyp, Bemessungsspannung und -leistung und Herstellungsdatum.
Weitere Angaben können je nach Notleuchte erforderlich oder vorhanden sein.

Die Norm enthält weitere Informationen zur Ausführung der Notleuchten und den erforderlichen Prüfungen. Es werden der Aufbau, Äußere und Innere Leitungen, die Prüfung der Dauerhaftigkeit und der Erwärmung, Beständigkeit gegen Staub und Wasser, Wärmebeständigkeit, Feuerbeständigkeit, Kriechstromfestigkeit, Funktionssicherheit, das Umschalten, der Betrieb bei erhöhter Temperatur, die Batterieladeeinrichtungen, Prüfeinrichtungen, Batterien für Notleuchten, die Messung der Leuchtdichte und Einrichtungen für Ruhe-Zustand und Fernausschaltung behandelt.