Veröffentlicht: 31. März 2009
Kategorie: News
Leuchten; Teil 2-22: Besondere Anforderungen; Leuchten für Notbeleuchtung
Die neu herausgegebenen Norm, als Ersatz für DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22):2003-06 und DIN EN 60598-2-22 Ber. 1 (VDE 0711-2-22 Ber. 1):2008-01, enthält Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lichtquellen, die an Notstromversorgungen bis 1000 V betrieben werden.
Dieser Normenteil schließt auch wesentliche Anforderungen und Prüfungen ein, die für Betriebsgeräte, wie in DIN EN 61347-2-7 (VDE 0712-37) „Geräte für Lampen - Teil 2-7: Besondere Anforderungen an gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für die Notbeleuchtung“ ; festgelegt, durchgeführt und eingehalten werden müssen, die zusätzliche Einrichtungen wie Fernsteuervorrichtungen, Anzeigen, Umschalteinrichtungen usw. enthalten.
Allgemeines
Die Notbeleuchtung wird unterteilt in die Ersatzbeleuchtung, die es ermöglichen soll eine Tätigkeit auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung unverändert fortzuführen und der Sicherheitsbeleuchtung die bei Ausfall der Allgemeinversorgung einen bestimmten Teil der Beleuchtung, für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten soll.
Die Sicherheitsbeleuchtung teilt sich in drei weitere Unterkategorien auf:
Notleuchten
Zur Erreichung des jeweiligen Schutzzieles sind bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung verschiedene Arten von Notleuchten erforderlich. Diese Norm regelt die Anforderung für die Hersteller von Notleuchten und ist zusammen mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) anzuwenden.
Unterschieden werden Notleuchten hinsichtlich der Schaltungsart Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung, der Ausführung der Leuchten als kombinierte Leuchte in der Allgemeinbeleuchtung oder Einbfezelleuchte sowie der Spannungsversorgung bei Ausfall der Allgemeinversorgung durch Einzelbatterien oder Zentralbatterien.
Bei Notleuchten in Dauerschaltung werden die Lampen ständig gespeist wenn Allgemeinbeleuchtung oder Notbeleuchtung erforderlich ist, in der Bereitschaftsschaltung werden die Lampen nur bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gespeist. Rettungszeichenleuchten werden oftmals als Einzelleuchten an den erforderlichen Stellen wie z. B. Ausgängen montiert. Die Antipanikbeleuchtung wird heute gerne in die Leuchten der allgemeinen Beleuchtung integriert, diese so genannten kombinierten Leuchten können über eine separate Lampe für die Notbeleuchtung verfügen oder die gleiche Lampe über geeignete Vorschaltgeräte mit Umschalteinrichtung und Batterieversorgung weiter versorgen. Als Stromversorgung bei Ausfall der allgemeinen Versorgung werden entweder dezentrale Einzelbatterien oder zentral angeordnete Zentralbatterieanlagen verwendet. Bei den Einzelbatterieleuchten gibt es Systeme die mit einer Notleuchte mit integrierter Stromversorgung, der sog. Mutternotleuchte, ausgerüstet sind und Tochternotleuchten die nur eine Lampe enthalten und entsprechend mit der Mutterleuchte verbunden werden.
Einteilung und Aufschriften der Leuchten
Leuchten für die Notbeleuchtung werden entsprechend ihrem Aufbau in Gruppen eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für Typ; Betriebsart, eingebaute Einrichtungen und die Bemessungsbetriebsdauer der Leuchte müssen deutlich sichtbar auf der Leuchte angebracht sein.
Auf den Leuchten müssen folgende Angaben enthalten sein:
Die Norm enthält weitere Informationen zur Ausführung der Notleuchten und den erforderlichen Prüfungen. Es werden der Aufbau, Äußere und Innere Leitungen, die Prüfung der Dauerhaftigkeit und der Erwärmung, Beständigkeit gegen Staub und Wasser, Wärmebeständigkeit, Feuerbeständigkeit, Kriechstromfestigkeit, Funktionssicherheit, das Umschalten, der Betrieb bei erhöhter Temperatur, die Batterieladeeinrichtungen, Prüfeinrichtungen, Batterien für Notleuchten, die Messung der Leuchtdichte und Einrichtungen für Ruhe-Zustand und Fernausschaltung behandelt.
Dieser Normenteil schließt auch wesentliche Anforderungen und Prüfungen ein, die für Betriebsgeräte, wie in DIN EN 61347-2-7 (VDE 0712-37) „Geräte für Lampen - Teil 2-7: Besondere Anforderungen an gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für die Notbeleuchtung“ ; festgelegt, durchgeführt und eingehalten werden müssen, die zusätzliche Einrichtungen wie Fernsteuervorrichtungen, Anzeigen, Umschalteinrichtungen usw. enthalten.
Allgemeines
Die Notbeleuchtung wird unterteilt in die Ersatzbeleuchtung, die es ermöglichen soll eine Tätigkeit auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung unverändert fortzuführen und der Sicherheitsbeleuchtung die bei Ausfall der Allgemeinversorgung einen bestimmten Teil der Beleuchtung, für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten soll.
Die Sicherheitsbeleuchtung teilt sich in drei weitere Unterkategorien auf:
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege;
- Antipanikbeleuchtung und
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Notleuchten
Zur Erreichung des jeweiligen Schutzzieles sind bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung verschiedene Arten von Notleuchten erforderlich. Diese Norm regelt die Anforderung für die Hersteller von Notleuchten und ist zusammen mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) anzuwenden.
Unterschieden werden Notleuchten hinsichtlich der Schaltungsart Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung, der Ausführung der Leuchten als kombinierte Leuchte in der Allgemeinbeleuchtung oder Einbfezelleuchte sowie der Spannungsversorgung bei Ausfall der Allgemeinversorgung durch Einzelbatterien oder Zentralbatterien.
Bei Notleuchten in Dauerschaltung werden die Lampen ständig gespeist wenn Allgemeinbeleuchtung oder Notbeleuchtung erforderlich ist, in der Bereitschaftsschaltung werden die Lampen nur bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gespeist. Rettungszeichenleuchten werden oftmals als Einzelleuchten an den erforderlichen Stellen wie z. B. Ausgängen montiert. Die Antipanikbeleuchtung wird heute gerne in die Leuchten der allgemeinen Beleuchtung integriert, diese so genannten kombinierten Leuchten können über eine separate Lampe für die Notbeleuchtung verfügen oder die gleiche Lampe über geeignete Vorschaltgeräte mit Umschalteinrichtung und Batterieversorgung weiter versorgen. Als Stromversorgung bei Ausfall der allgemeinen Versorgung werden entweder dezentrale Einzelbatterien oder zentral angeordnete Zentralbatterieanlagen verwendet. Bei den Einzelbatterieleuchten gibt es Systeme die mit einer Notleuchte mit integrierter Stromversorgung, der sog. Mutternotleuchte, ausgerüstet sind und Tochternotleuchten die nur eine Lampe enthalten und entsprechend mit der Mutterleuchte verbunden werden.
Einteilung und Aufschriften der Leuchten
Leuchten für die Notbeleuchtung werden entsprechend ihrem Aufbau in Gruppen eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für Typ; Betriebsart, eingebaute Einrichtungen und die Bemessungsbetriebsdauer der Leuchte müssen deutlich sichtbar auf der Leuchte angebracht sein.
Auf den Leuchten müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Bemessungsspannung
- Lampendaten (Watt, Spannung, Typ)
- Kennzeichnung von Prüfeinrichtungen
- Batterietyp, Bemessungsspannung und -leistung und Herstellungsdatum.
Die Norm enthält weitere Informationen zur Ausführung der Notleuchten und den erforderlichen Prüfungen. Es werden der Aufbau, Äußere und Innere Leitungen, die Prüfung der Dauerhaftigkeit und der Erwärmung, Beständigkeit gegen Staub und Wasser, Wärmebeständigkeit, Feuerbeständigkeit, Kriechstromfestigkeit, Funktionssicherheit, das Umschalten, der Betrieb bei erhöhter Temperatur, die Batterieladeeinrichtungen, Prüfeinrichtungen, Batterien für Notleuchten, die Messung der Leuchtdichte und Einrichtungen für Ruhe-Zustand und Fernausschaltung behandelt.