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DIN EN 60446 (VDE 0198):2008-02

Veröffentlicht: 17. April 2008 Kategorie: News

Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle – Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder alphanumerische Zeichen

Die neu herausgegebene Norm - als Ersatz für DIN EN 60446 (VDE 0198):1999-10 - legt allgemeine Regeln für die Anwendung von Farben oder alphanumerischen Zeichen zur Kennzeichnung von Leitern in Leitungen, Kabeln, Geräten und Gebäudeinstallationen sowie von Sammelschienen fest.

Für die Kennzeichnung sind folgende Farben erlaubt: Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa und Türkis.

Die Einzelfarben Grün und Gelb sind nur zulässig, wenn eine Verwechslungsgefahr mit der Kombination Grün-Gelb, z. B. der Kennzeichnung des Schutzleiters ausgeschlossen ist. Andere Farbkombination mit den Farben Grün und Gelb sind nicht zulässig.

Kennzeichnung des Neutral- oder Mittelleiters
Enthält ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutral- oder Mittelleiter muss hierfür die blaue Farbe (Hellblau) verwendet werden. Wird kein Neutral- oder Mittelleiter benötigt, z. B. in symmetrischen Drehstromkreisen, kann diese Farbe für jeden anderen Zweck, jedoch nicht als Schutzleiter, genutzt werden. Bei blanken Leitern ist es ausreichend, wenn sie zur Kennzeichnung mit blauen Streifen versehen werden.

Schutzleiter
Schutzleiter müssen mit der Zweifarben-Kombination Grün-Gelb gekennzeichnet sein. Wenn der Schutzleiter durch seine Form leicht erkennbar ist, wie z. B. bei konzentrischen Leitern, sollten mindestens die Anschlussenden deutlich gekennzeichnet sein. Bei der Verwendung von fremden leitfähigen Teilen als Schutzleiter darf auf eine Kennzeichnung verzichtet werden.

Die Kennzeichnung für Schutzleiter ist ebenso für Schutzpotentialausgleichsleiter anzuwenden.

PEN-Leiter
PEN-Leiter müssen wie Schutzleiter in ihrem ganzen Verlauf Grün-Gelb und zusätzlich an ihren Anschlussenden mit einer hellblauen Markierung gekennzeichnet sein.

Bei Kabeln und Leitungen des öffentlichen Verteilungsnetzes sowie bei damit vergleichbaren Anlagen, wie in der Industrie, darf die zusätzliche hellblaue Kennzeichnung der Leiterenden entfallen (siehe DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510)). Die Verwendung eines blau gekennzeichneten Leiters mit grün-gelber Markierung an den Anschlussenden für den PEN-Leiter ist in Deutschland auf Grundlage der vorstehend genannten Norm nicht zulässig.

Kennzeichnung durch numerische Zeichen
Numerische Zeichen werden zur Kennzeichnung von einzelnen Leitern oder von Leitern in Gruppen angewendet. Leiter mit der Farbkombination Grün-Gelb dürfen nicht nummeriert werden. Alleinstehende Zeichen mit 6 und 9 müssen unterstrichen sein, um Verwechslungen auszuschließen.

Ein als Neutralleiter verwendeter Leiter mit numerischer Kennzeichnung muss nach DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) an den Anschlussenden zusätzlich blau gekennzeichnet werden.