Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit „i“
Die Eigensicherheit „i“ beschreibt eine Zündschutzart in denen elektrische Betriebsmittel oder Stromkreise keine Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre auslösen können. Eine Zündung würde durch Funkenbildung oder durch Erwärmung hervorgerufen werden. Die Betriebsmittel sind entsprechend gekapselt, sodass kein Funken oder Erwärmung heraustreten kann.
Ist die Eigensicherheit eines Betriebsmittels durch Feuchtigkeit oder Staub beeinflusst, ist ein Gehäuse vorzusehen. Der dabei geforderte Schutzgrad ist abhängig vom Einsatzzweck. Ein Betriebsmittel der Gruppe 1 kann in der Schutzart IP 54 ausgeführt sein. Die Gruppe 1 beschreibt Betriebsmittel die schlagwetterfest und Grubentauglich sind.
Anschlussklemmen von eigensicheren und nichteigensicheren Betriebsmitteln müssen getrennt werden. Die Trennung ist nötig um ungewollte Verbindungen untereinander zu verhindern. Im Falle des unbeabsichtigten lösens einer Klemme kann eine Verbindung entstehen. Die Trennung kann durch unterschiedliche Verfahren erreicht werden:
- Trennung durch Abstand. Der Abstand von Anschlussklemmen zu Leitfähigen Teilen muss mindestens 50 mm betragen.
- Eigensichere und nicht Eigensichere Stromkreise in getrennte Gehäuse unterbringen. Wenn diese aber in einem Gehäuse untergebracht sind, dann eine isolierende Trennwand oder eine geerdete metallische einbringen
Elektrische Betriebsmittel mit integriertem Kabel müssen einer Kabelzugprüfung unterzogen werden. Damit ein Bruch der Anschlüsse im Innern des elektrischen Betriebsmittels die Eigensicherheit nicht aufheben kann. Eine ungewollte Zusammenführung von mehr als nur einen eigensicheren Stromkreis soll dadurch verhindert werden.