Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an die Behandlung
Diese Norm dient dazu Einrichtungen zu unterstützen, die Elektro-und Elektronik Altgeräte (WEE) entsorgen. Dadurch wird eine effiziente Behandlung und Entsorgung der Geräte durchgeführt. Entsprechend werden Umweltverschmutzungen vermieden und Schadstoffausstoß verringert. Auch ist werkstoffliches Recycling gefördert und hochwertige Verwertungsverfahren unterstützt.
Die Norm verfolgt die Ziele unsachgemäßer Entsorgung entgegen zu wirken. Damit ist auch die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sowie den Umweltschutz gewährleistet.
Es werden die Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik unterstützt. Diese ist auf die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer Qualität, den Schutz der menschlichen Gesundheit und die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet. Die Politik beruft sich auf dem Vorsorgeprinzip, dem Grundsatz der Vorbeugung, dem Grundsatz Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.
Der Betreiber einer Entsorgungseinrichtung hat ein Managementsystem für alle Aktivitäten im Bereich von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Qualität zu organisieren. Er muss eine stetige Verbesserung seiner Aktivitäten durch ein Review- und Managementverfahren belegen. Dieses Managementverfahren ist ständig zu aktualisieren oder anzupassen. Sobald Änderungen bei den Aktivitäten des Betreibers erfolgen, ist die Wirksamkeit zu überprüfen
Der Betreiber einer Behandlungsanlage muss ein Verfahren einführen und aufrechterhalten, um gesetzliche Anforderungen, welche die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte aller Aktivitäten, Dienste und Abläufe in der Anlage betreffen, zu identifizieren.
Die Entsorgungsanlage muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen. Deren Größe, technologische Einrichtungen und Arbeitseigenschaften den Tätigkeiten der Anlage entspricht. Die Eignung der Anlage muss mit einer Untersuchung der betrieblichen Risiken für alle am Standort durchgeführten Aufgaben beurteilt werden. Die Beurteilung umfasst die Identifizierung der Gefahren, die Risikobeurteilung und die Behebung oder Verminderung der Gefahren sowie die Dokumentation des Verfahrens.
Die Behandlungseinrichtungen sowie die Lagerbereiche müssen so konzipiert, organisiert und unterhalten werden, dass die Zu- und Ausgänge gesichert sind. Lagerbereiche müssen gesichert sein, damit Unbefugte keinen Zutritt haben und um Schäden an und Diebstahl von Bauteilen zu vermeiden.
In verschiedenen Bereichen werden wetterbeständige Abdeckungen gefordert. Insbesondere in Bereichen wo Geräte zu Wiederaufbereitung gelagert werden. Auch in den Bereichen wo Altgeräte Schadstoffausstoß verursachen können.