Veröffentlicht: 28. Februar 2012
Kategorie: News
Anschlussdosen für Photovoltaik-Module;
Deutsche Fassung EN 50548:2011
Deutsche Fassung EN 50548:2011
Diese neu herausgegebene Norm gilt für Anschlussdosen in Photovoltaikanlagen mit einer Bemessungsspannung bis DC 1500V für Module der Anwendungsklasse A. Module der Anwendungsklasse A werden in Systemen mit einer Gleichspannung von 120V und höher betrieben und erfüllen die Anforderungen der Schutzklasse 2.
Für die Anschlussdosen werden in dieser Norm keine Bemessungsgrößen wie Spannung und Strom festgelegt. Diese Werte müssen vom Hersteller bestimmt werden. Die Anschlussdosen müssen so hergestellt sein, dass diese den elektrischen, thermischen und korrosiven Beanspruchungen stand halten und für einen Umgebungstemperaturbereich von -40°C bis +85°C geeignet sind.
Einige wichtige Informationen, wie Name des Herstellers, Typbezeichnung, Bemessungsstrom und -spannung, Schutzgrad und der Hinweis „nicht Trennen unter Last“, sind auf den Anschlussdosen aufzutragen.
Spannungsführende Teile in der Anschlussdose dürfen nach der Montage mit dem Prüffinger nicht berührbar sein. Diese Anforderung ist auch bei Verformung oder anderen mechanischen Beschädigungen zu erfüllen. Außerdem muss in jedem Fall die Schutzart der Gehäuse eingehalten werden.
Abnehmbare Bauteile dürfen nur mit einem Werkzeug entfernbar sein. Sobald der Deckel entfernt wird, darf das Werkzeug keinen Kontakt zu aktiven Teilen bekommen. Die abnehmbaren Teile müssen gegen Verlust und Verlagerung gesichert sein.
Anschlüsse in den Anschlussdosen müssen für die entsprechenden Leitungsquerschnitte und für die angegebene Bemessungsspannung und Bemessungsstrom geeignet sein. Unisolierte Anschlussstellen müssen sicher in ihrer Lage gehalten werden, so dass eine mögliche Verlagerung und die dadurch entstehende Reduzierung der Luft- und Kriechstrecken verhindert wird. Anschlussleitungen müssen für die Anwendung in Photovoltaikanlagen geeignet sein.
Die Konstruktion eine Anschlussdose muss ausreichenden Schutz für Leitungen und deren Anschlüsse vor thermischen, mechanischen, sowie elektrischen und umweltbedingten Einflüssen sicher stellen. Leitungen müssen nach Angaben des Herstellers nach der Art und des Querschnittes angeschlossen werden können. Alle Öffnungen müssen mit entsprechenden Abdeckungen, wie Deckel und Blindstopfen versehen sein. Diese Anforderungen gelten auch für Ausbruchöffnungen. Die äußere Wanddicke darf 3,0 mm nicht unterschreiten, Ausnahme bildet hier der Einsatz einer Anschlussdose die einer Entflammbarkeitsprüfung der Kategorie 5-V unterzogen wurde. Zwischenwände die als Isolierung zwischen den aktiven Teilen eines unterschiedlichen Potentials dienen, müssen ebenfalls eine ausreichende Wandstärke vorweisen und aus einem geeigneten Material bestehen. Die Zwischenwände dürfen sich nur unter Verwendung eines Werkzeuges entfernen lassen.
Für die Anschlussdosen werden in dieser Norm keine Bemessungsgrößen wie Spannung und Strom festgelegt. Diese Werte müssen vom Hersteller bestimmt werden. Die Anschlussdosen müssen so hergestellt sein, dass diese den elektrischen, thermischen und korrosiven Beanspruchungen stand halten und für einen Umgebungstemperaturbereich von -40°C bis +85°C geeignet sind.
Einige wichtige Informationen, wie Name des Herstellers, Typbezeichnung, Bemessungsstrom und -spannung, Schutzgrad und der Hinweis „nicht Trennen unter Last“, sind auf den Anschlussdosen aufzutragen.
Spannungsführende Teile in der Anschlussdose dürfen nach der Montage mit dem Prüffinger nicht berührbar sein. Diese Anforderung ist auch bei Verformung oder anderen mechanischen Beschädigungen zu erfüllen. Außerdem muss in jedem Fall die Schutzart der Gehäuse eingehalten werden.
Abnehmbare Bauteile dürfen nur mit einem Werkzeug entfernbar sein. Sobald der Deckel entfernt wird, darf das Werkzeug keinen Kontakt zu aktiven Teilen bekommen. Die abnehmbaren Teile müssen gegen Verlust und Verlagerung gesichert sein.
Anschlüsse in den Anschlussdosen müssen für die entsprechenden Leitungsquerschnitte und für die angegebene Bemessungsspannung und Bemessungsstrom geeignet sein. Unisolierte Anschlussstellen müssen sicher in ihrer Lage gehalten werden, so dass eine mögliche Verlagerung und die dadurch entstehende Reduzierung der Luft- und Kriechstrecken verhindert wird. Anschlussleitungen müssen für die Anwendung in Photovoltaikanlagen geeignet sein.
Die Konstruktion eine Anschlussdose muss ausreichenden Schutz für Leitungen und deren Anschlüsse vor thermischen, mechanischen, sowie elektrischen und umweltbedingten Einflüssen sicher stellen. Leitungen müssen nach Angaben des Herstellers nach der Art und des Querschnittes angeschlossen werden können. Alle Öffnungen müssen mit entsprechenden Abdeckungen, wie Deckel und Blindstopfen versehen sein. Diese Anforderungen gelten auch für Ausbruchöffnungen. Die äußere Wanddicke darf 3,0 mm nicht unterschreiten, Ausnahme bildet hier der Einsatz einer Anschlussdose die einer Entflammbarkeitsprüfung der Kategorie 5-V unterzogen wurde. Zwischenwände die als Isolierung zwischen den aktiven Teilen eines unterschiedlichen Potentials dienen, müssen ebenfalls eine ausreichende Wandstärke vorweisen und aus einem geeigneten Material bestehen. Die Zwischenwände dürfen sich nur unter Verwendung eines Werkzeuges entfernen lassen.